Facebook: Erster Urteil im Streit mit Flüchtling erwartet

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Wegen verleumderischer Fotomontagen streitet ein syrischer Flüchtling vor Gericht gegen Facebook. Nachdem eine Entscheidung Anfang Februar vertagt wurde, soll am Dienstag vor dem Landgericht Würzburg ein erstes Urteil gefällt werden.

Im Rechtsstreit zwischen einem syrischen Flüchtling und Facebook vor dem Landgericht Würzburg wird Dienstag ein Urteil erwartet. In dem Fall geht es um die Frage, ob das Netzwerk alle Beiträge suchen und löschen muss, die den Flüchtling als Terroristen verunglimpfen. Der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer will am frühen Nachmittag (13.30 Uhr) sein Urteil verkünden. Allerdings könnten sich Facebook und der Kläger Anas M. noch bis kurz vor der Urteilsverkündung gütlich einigen, etwa durch eine einmalige Zahlung von Schmerzensgeld. Zuletzt galt das aber als sehr unwahrscheinlich.

Zu dem Prozess gegen Facebook kam es, weil Anas M. auf verleumderischen Fotomontagen fälschlicherweise als Terrorist und Attentäter dargestellt worden war. Die Bildmontagen brachten den Syrer sowohl mit dem tödlichen Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt als auch mit einem brutalen Angriff auf einen Obdachlosen in München in Verbindung.
 
Der rechtswidrige Beitrag wurde in dem sozialen Netzwerk hundertfach geteilt. Der Flüchtling forderte deshalb von Facebook nicht nur den Originalbeitrag, sondern auch alle Duplikate zu löschen. Weil der Konzern das nicht vollständig tat, klagte der junge Mann. Er will mit dem Prozess vor allem erreichen, dass dieses schlechte Kapitel seines Lebens endlich ein Ende hat und er in Frieden in Deutschland leben, zur Schule gehen und arbeiten kann.
 
Der medienwirksame Fall wird in Würzburg verhandelt, weil der Anwalt des Flüchtlings seine Kanzlei in der Residenzstadt hat. Wenn ein Urteil im Landgericht verkündet wird, dürfte dies nicht das letzte Wort in diesem Fall sein. Der Anwalt von Anas M. kündigte für seinen Mandanten bereits an, auch Schadensersatzansprüche durchsetzen zu wollen und eine höchstgerichtliche Entscheidung anzustreben. [dpa/buhl]

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9 Kommentare im Forum

  1. Geht so, bei Prozesskostenhilfe bekommt er etwas weniger als sonst. Muss ja aus der Staatskasse finanziert werden, das Ganze.
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