Facebook-Verbot: ORF scheitert am Verfassungsgericht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Wieder ein Rückschlag für den ORF, der bereits seit gut drei Monaten um seine Präsenz im sozialen Netzwerk Facebook kämpft. Ein Antrag vor dem Verfassungsgericht sollte das verhängte Verbot vorerst aussetzen, doch der ORF scheiterte. Der Grund: die Verantwortlichen argumentierten zu schlicht.

Im Februar hatte die zuständige österreichische Medienbehörde KommAustria entschieden, dass die bis dahin von dem Rundfunkanbieter betriebenen 39 Facebook-Seiten gesetzwidrig seien. Der Bundeskommunikationsrat bestätigte das gefällte Urteil. Wie der „Standard“ (Dienstag) berichtete, will der ORF aber an seinem Facebook-Auftritt festhalten. Daher hatte der Rundfunkanbieter sowohl beim Verfassungs- als auch beim Verwaltungsgericht Einspruch eingelegt. Der ersuchte Aufschub sollte das Verbot solange außer Kraft setzen, bis die Höchstgerichte das Problem prüfen.

Am Verfassungsgericht ist der ORF aber bereits gescheitert, sagte Christian Neuwirth, Sprecher der Justizanstalt, gegenüber dem „Standard“. Für die Bewilligung eines solchen Antrags müsse der Beschwerdeführer deutlich nachweisen, dass ihm „unverhältnismäßige Nachteile“ durch das Verbot drohen. Der ORF führte dabei aber lediglich ins Feld, dass das Publikum eine Facebook-Präsenz „heute schlicht erwartet“. Zu wenig für das Verfassungsgericht, der Antrag wurde abgelehnt.
 
„Mit diesen pauschalen Sätzen ist nicht hinreichend konkret ausgeführt, welcher unverhältnismäßige Nachteil für den ORF damit verbunden ist.“, bestätigte Neuwirth. Eine solche Begründung reiche für einen Antrag auf aufschiebende Wirkung nicht aus. Der ORF kann nun nur noch auf den Verwaltungsgerichtshof hoffen, der vor dem Urteilsspruch noch die Erklärung des Kommunikationssenats abwarten will. Eine Entscheidung sei binnen der nächsten drei Wochen zu erwarten, so die Tageszeitung.
 
Der Rundfunkanbieter hat seine Seiten in dem sozialen Netzwerk derweil an seine „Fans“ übergeben. Dadurch erfüllt der ORF die Anweisungen der Medienbehörden zumindest vorerst. Parallel strebt das Medienunternehmen aber auch eine Novelle an, die das verhängte Facebook-Verbot lockern soll. Für eine größere Reform wurde unterdessen eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, der neben Redakteurssprechern und Rechtsexperten unter anderem auch Medienstaatssekretär Ostermayer angehört. Am Mittwoch (23. Mai) wird das Gremium erstmals tagen.
 [fm]

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4 Kommentare im Forum

  1. gut so. Die ständige Werbung im Radio für FB (fast in jedem 2. Moderatorensatz) geht mir schon lange auf die Nerven. Um das nicht falsch zu verstehen, ich bin nicht gegen soziale Netzwerke. Aber die unentgeltliche Hervorhebung im öffentlichen Rundfunk ist mehr als nur Produktplacement oder Schleichwerbung. Oder hat schon mal jemand den Hoster seines Internetanbieters dauernd genannt? Es würde ja genügen, auf die Fanseiten in den sozialen Netzwerken hinzuweisen, oder ein eigenes Portal zu betreiben, also im eigenen Internetauftritt.
  2. AW: Facebook-Verbot: ORF scheitert am Verfassungsgericht Mir geht das auch auf den Zeiger. Sollen sie doch lieber auf ihre eigene Website oder ein eigenes Diskussionsforum verweisen als auf dieses Netzwerk. Naja, es geht hoffentlich bald weiter abwärts mit der Datenkrake, man sieht es ja an der Aktie :-)
  3. AW: Facebook-Verbot: ORF scheitert am Verfassungsgericht Ich halte es für einen Nachteil für die Kunden, einen Vorteil für den ORF. Auf so einer Gesichtsbuchseite würden wohl so manche Zuschauer so richtig kräftig kritisieren. Für den ORF ist das der Vorteil, dass sich die Onlineredaktion nicht so viele öffentlich zugängliche Beschwerden ansehen und löschen muss
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