FDP fordert Grundsatzurteil zum dualen System

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Der „Grundversorgungsauftrag“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss nach Ansicht der FDP von den Bundesverfassungsrichtern klarer definiert werden. Ansonsten drohe eine Verzerrung des Wettbewerbs im Bereich Neue Medien.

„Eine Schwäche im Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ offenbare das derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht anhängende Verfahren über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Denn wie es derzeit läuft, so die Argumentation der FDP, werde es privaten Geschäftsmodellen in Sachen Internet durch die finanzielle Übermacht der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten schwer gemacht.
 
„Das Zusammenwachsen von Rundfunkangeboten und Inhalten von Printmedien im Internet macht deutlich, dass die Finanzierung solcher so genannter Online-Angebote durch die Rundfunkgebühren zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann“, heißt es in der Pressemitteilung der FDP-Bundestagsfraktion. Diese Form der Finanzierung bedeute, so das FDP-Papier weiter, dass zusätzliche Wettbewerber nur mit erheblich erhöhtem finanziellem Risiko ihre Angebote starten und unterhalten könnten.

Deswegen sei es von Nöten, dass die Verfassungsrichter klare Richtlinien vorgeben, was die öffentlich-rechtlichen Anstalten dürfen und was nicht. Solch ein Rundfunkurteil müsste nach Wunsch der FDP endlich genauer definieren, was der „Grundversorgungsauftrag“ ist.
 
Hintergrund Diskussion „Grundversorgunsauftrag“
Im so genannten 4. Rundfunkurteil erlaubten die Verfassungsrichter 1986 den privaten Rundfunk, solange die Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesichert ist. Seither hat sich der private Rundfunk in den vergangenen 20 Jahren sehr stark entwickelt, sodass die Frage der Grundversorgung neu gestellt werden muss.

So fordern kritische Stimmen bereits seit Jahren von den Verfassungsrichtern eine genauere Definition, was mit dem Argument der Grundversorgung abgedeckt werden kann und was nicht. Gehört zum Beispiel die Übertragung der Bundesliga dazu? Müssen die öffentlich-rechtlichen Anstalten für ein Programm, welches auch die privaten Sender veranstalten würden, Rundfunkgebühren ausgeben?
 
Ein anderes Beispiel: Ist es notwendig, dass die öffentlich-rechtlichen Sender Quiz-Formate kopieren, die bei den Privaten erfolgreich laufen? Oder sollten ARD und ZDF hier nicht besser die Zuschauerzahlen ignorieren und lieber Programme veranstalten, die sich für die privaten Sender, die häufig direkt von den Einschaltquoten abhängig sind, nicht lohnen?[lf]

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10 Kommentare im Forum

  1. AW: FDP fordert Grundsatzurteil zum dualen System Die FDP springt auch auf jeden Zug auf. FDP: "wir müssen mehr für den Klimaschutz tun" FDP: "Die Strompreise sind zu hoch" FDP: "Wir brauchen mehr Krippenplätze" Sorry, aber eine Partei, die ihr Fähnchen so in den Wind hängt, wie es gerade passt, ist einfach unglaubwürdig.
  2. AW: FDP fordert Grundsatzurteil zum dualen System Ich hab mal den Wahlkampf eines FDP Politikers begleitet. Es war teilweise haarsträubend!
  3. AW: FDP fordert Grundsatzurteil zum dualen System Bei dualem System denke ich an gelbe Säcke und grüne Punkte, dagegen sollte mal etwas unternommen werden...
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