Fotos aus Filmen und Serien verwenden: Wann ist das erlaubt?

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Viele Filmfans verwenden Bilder und Memes aus Filmen und Serien, wenn sie sich im Netz über diese austauschen – sei es in sozialen Netzwerken, Foren oder Blogs. Unklar ist dabei oft, ob die private und öffentliche Verwendung dieser Bilder legal ist oder nicht.

Diese Frage spielt auch beim aktuellen Richtlinienentwurf der EU für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt eine Rolle. Wer zum Beispiel einen Film in einer Mediathek oder auf YouTube schaut, kann seine Lieblingsszenen mit seinem Rechner als Screenshots unter Windows oder Mac festhalten. Nur: Einfach weiterverbreiten sollte man die Screenshots nicht, da Fotos aus Filmen, Fernsehsendungen und Werbespots dem Urheberrecht unterliegen. „Wer einen Screenshot von einem solchen Standbild erstellt und diesen etwa auf der eigenen Webseite einbindet, vervielfältigt damit ein Lichtbild und macht es öffentlich zugänglich. Für diese Nutzungen braucht es eine Erlaubnis des Rechteinhabers„, erklärt Rechtsanwältin Ulrike Berger von der Karlsruher Kanzlei „Arfmann & Berger Rechtsanwälte“.
 
 
Wer ein Bild hochladen will, zum Beispiel für einen Blogartikel, muss dafür also zunächst eine Lizenz einholen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Verwendung unter das Zitatrecht fällt. Das erfordert, dass man das Bild nicht nur als schmückendes Beiwerk, sondern als Beleg benötigt, wenn man sich beispielsweise inhaltlich mit der gezeigten Szene auseinandersetzt. Eine andere Ausnahme besteht dann, wenn es sich um sogenannte gemeinfreie Filme oder Serien handelt. Von diesen gibt es allerdings nur wenige, da die Urheber seit mindestens 70 Jahren verstorben sein müssen. Zudem darf es keine weiteren Verwertungsrechte geben.

Eine Lizenz für die Verwendung von Filmstandbildern einzuholen ist allerdings nicht immer so schwierig, wie es klingt. Unter Umständen kann nämlich Pressematerial verwendet werden, wie Amazon es zum Beispiel zur Emmy-Gewinner-Serie The Marvelous Mrs. Maisel im Amazon News Room bereitstellt. Netflix und Disney bieten ähnliche Datenbanken an, für die eine Registrierung erforderlich ist.
 
Durch den kürzlich gefällten Beschluss der EU, den umstrittenen Artikel 13 ins digitale Urheberrecht aufzunehmen, könnte das Hochladen von Standbildern aus Film und Fernsehen allerdings weitere Einschränkungen erfahren. So befürchtet Julia Reda von der Piratenpartei, dass infolge des Artikels automatische Uploadfilter die rechtmäßige Zirkulation von Inhalten begrenzen könnten. Solche Filter seien „völlig ungeeignet, festzustellen, ob zum Beispiel das Zitatrecht gilt oder ob es sich um eine Parodie handelt„, so Reda gegenüber dem NDR. Derzeit sind die Folgen für die Nutzer von Online-Netzwerken noch nicht genau abzusehen.
 [red]

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29 Kommentare im Forum

  1. Na prima, das ist doch mal ein sinnvoller aufklärender Beitrag hier von DF und besonders für einige Forumuser nützlich. Jetzt müssten nur noch die TV-Sender dies in ihren Nachrichtensendungen verbreiten, damit es auch die Breite mitbekommt. Und wenn dann dennoch trotz Aufklärung welche unsachgemäß nutzen, sollte es Abmahnungen hageln. So wird dann auch strikt das Recht des Urhebers geschützt. Also Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung - das rockt!
  2. Mich wundert nur in dem Zusammenhang, dass man nicht nur einzelne Bilder sondern tausende von TV-Filme (meist Dokus) auf YouTube finden kann, die offensichtlich alle illegal hochgeladen wurden. Das scheint aber keinen Sender zu kümmern, worüber sich die Abmahnanwälte wohl ärgern dürften.
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