FRK fordert von ARD und ZDF Gleichbehandlung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Mittelständische Kabelnetzbetreiber sehen sich gegenüber Großkonzernen wie Unitymedia und Vodafone bei der Zahlung von Transportentgelten eindeutig benachteiligt.

Der Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation wendet sich mit seinem Anliegen nach Einspeisegebühren von den Öffentlich-Rechtlichen an das Kartellamt. Nach Ansicht der Verbands sei es offensichtlich, dass die großen Kabelnetzbetreiber gegenüber den kleineren mittelständischen Betreibern von ARD und ZDF bevorzugt werden.

„Es kann nicht sein, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender ihre Marktmacht ausnutzen und den Antennengemeinschaften, mittelständischen und kleinen Kabelnetzbetreibern die Zahlung von Entgelten verwehren, die sie den beiden marktbeherrschenden Kabelnetzbetreibern gewähren“, feuerte der Vorsitzende des Fachverbandes Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK), Heinz-Peter Labonte, an diesem Donnerstag in einer Mitteilung des Verbands Richtung Öffentlich-Rechtliche.

Nachdem keine außergerichtliche Einigung zwischen dem FRK und den öffentlich-rechtlichen Sendern erzielt werden konnte, werde der Fachverband die Ungleichbehandlung nun vom Bundeskartellamt überprüfen lassen. Der FRK vertritt dabei den Standpunkt, dass die marktbeherrschenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Gleichbehandlung verpflichtet seien – und damit auch ebenfalls zur Zahlung eines Entgelts an mittelständische und kleine Kabelnetzbetreiber.

Der FRK hatte zunächst sowohl ARD als auch ZDF aufgefordert, die mittelständischen Kabelnetzbetreiber ebenso zu behandeln wie Unitymedia und Vodafone und auch ihnen ein Entgelt für die Einspeisung der Sendesignale in die Kabelnetze ein Transportentgelt (Einspeisegebühr) zu zahlen. Hintergrund für die Forderung war die Einigung von ARD und ZDF mit den Kabelnetzbetreibern Vodafone und (zum Teil) Unitymedia.

Nach Presseberichten haben die beiden öffentlich-rechtlichen Sender jedenfalls mit der marktbeherrschenden Kabelgesellschaft Vodafone (ehemals Kabel Deutschland) einen Vergleich geschlossen, auf dessen Grundlage neue – und auch wohl langjährig angelegte – Partnerschaften für die Kabelverbreitung begründet werden sollen, die die Einspeisung weiterer HD-Sender und Mediathekeninhalte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten umfassen.

Auch wenn einige der Beteiligten abweichende Begrifflichkeiten verwenden, wies der FRK-Vorsitzende Labonte insbesondere darauf hin, dass die öffentlich-rechtlichen Sender für die Kabelverbreitung ihrer regulären, linearen Sender als Teil des Grundpakets Transportentgelte (Einspeiseentgelte) zahlen. Dies wurde von einer Vodafone-Sprecherin gegenüber dem Brancheninformationsdienst MediaLABcom ausdrücklich bestätigt. Auch eine Einigung mit Unitymedia soll erzielt worden sein, allerdings nur mit ARD.

Der FRK vertritt knapp 140 mittelständische Kabelnetzbetreiber auf den Netzebenen 3 und 4 sowie Infrastrukturanbietern, die gemeinsam über fünf Millionen Wohneinheiten in Deutschland mit Kabelfernsehen versorgen. Der Fachverband sieht sich insbesondere als Interessenvertretung der Antennengemeinschaften, kleinen und mittelständischen Kabelnetzbetreiber aus Handwerk und Wohnungswirtschaft. [bey]

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42 Kommentare im Forum

  1. Es ist ein Witz dass die Ör’s sein Kabelnetzbetreibern überhaupt was bezahlen. Diese sollen sich das Geld vom Verbraucher holen, der den Kabelanschluss nutzt. Ich wusste gar nicht, dass die Sender damals eingeknickt sind.
  2. Machen sie ja, sie wollen aber doppelt kassieren. Doch leider (außergerichtlich). ZDF und Vodafone: neue Partnerschaft und Ende des Rechtsstreits Unitymedia: Komplettangebot der ARD und weitere neue Sender
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