GEMA und Youtube eröffnen zweite Runde im Urheberrechtsstreit

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Erst vor vier Wochen wurde das Urteil im Urheberrechtsstreit zwischen der Musikverwertungsgesellschaft GEMA und dem Videoportal Youtube gesprochen – zu Gunsten der GEMA. Der Konflikt ist damit aber keineswegs beigelegt, denn beide Parteien legten am Montag gegen das Urteil Rechtsmittel ein.

Die zweite Runde ist eröffnet. Im Streit um Musikclips auf Youtube haben
die Verwertungsgesellschaft GEMA und die Google-Videotochter Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg eingelegt. Youtube sei zwar vom Landgericht Hamburg als Hosting-Plattform anerkannt worden, die nicht jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen zu überprüfen habe. „Die Forderung nach dem Einsatz von Filtern können wir aber so nicht stehen lassen“, sagte eine Google-Sprecherin. Daher habe man gegen das Urteil Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg eingelegt.

Die GEMA begründete ihren Schritt damit, dass die Verhandlungen
mit Youtube in den vergangenen Wochen zu keiner Einigung geführt
hätten. „Wir wollen uns verständigen“, sagte der Syndikus der GEMA, Alexander Wolf, der Nachrichtenagentur dpa. „Wir müssen aber auch darauf achten, dass die Rechtspositionen unserer Mitglieder gewahrt bleiben.“

Auch die Youtube-Sprecherin betonte die Kompromissbereitschaft ihres Unternehmens. „Wir wollen weiterhin mit der GEMA verhandeln und treten weiter dafür ein, auch in Deutschland eine Lösung zu finden, von der Künstler, Komponisten, Autoren, Verleger und Plattenfirmen sowie die Youtube-Community in Deutschland profitieren können.“

Das Landgericht Hamburg hatte am 20. April entschieden, dass Youtube mehr tun muss, damit Videos mit geschützter Musik von der Plattform verschwinden und dort auch künftig nicht mehr auftauchen. Damit konnte die GEMA eine zentrale Forderung durchsetzen.

Das Gericht stellte gleichzeitig fest, dass das von Youtube entwickelte Schutzsystem Content-ID nicht ausreicht, um Clips mit geschützter Musik zu identifizieren. Content-ID muss von den Rechte-Inhabern selbst mit Mustern der geschützten Inhalte versorgt werden. Der Richter meinte, das müsse das Videoportal schon selbst machen. Besonders gegen diesen Aspekt des Urteils will sich Youtube in der Berufung zur Wehr setzen.

Da der Streit eine grundlegende Bedeutung hat, wurde erwartet, dass beide Parteien an einer letztinstanzlichen Klärung des Konfliktes interessiert sind. Nach Einschätzung von Experten werden nun sechs bis zwölf Monate verstreichen, bis der Fall in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht in Hamburg neu verhandelt werden kann.

Die GEMA verlangt nun von Youtube weiterhin, die Ergebnisse der Verhandlungen offenzulegen. „Transparenz ist inzwischen ein Modewort. Aber uns geht es um Transparenz im eigentlichen Sinne“, sagte Wolf. Nach dem Gesetz sei die GEMA verpflichtet, jede Musiknutzung zu lizenzieren. Damit sei die GEMA auch in der Pflicht, die Tarife im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Die Youtube-Sprecherin wunderte sich über diese Forderung: „Wir müssen erst das Ei legen, bevor wir darüber sprechen können.“ Außerdem habe die GEMA auch mit anderen Streaming- oder Cloud-Plattformen wie Omnifone, Simfy oder iTunes Lizenz-Konditionen vereinbart, die nicht veröffentlicht worden seien. [dpa/fm]

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40 Kommentare im Forum

  1. AW: GEMA und Youtube eröffnen zweite Runde im Urheberrechtsstreit Dank Proxytube kann mich die GEMA hier zu lande mal gewaltig kreuzweise. Saftladen...
  2. AW: GEMA und Youtube eröffnen zweite Runde im Urheberrechtsstreit proxytube ist nicht so toll. das kriecht zu sehr.
  3. AW: GEMA und Youtube eröffnen zweite Runde im Urheberrechtsstreit Wen Youtube die Videos löschen muss, nutzt Dir Proxy und sonst was auch nichts. Nur was online ist kann man auch sehen.
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