Gericht: 5G-Versteigerung rechtmäßig – Regeln noch unklar

0
44
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Die Bundesnetzagentur darf die Frequenzen für das ultraschnelle 5G-Mobilfunknetz grundsätzlich über eine Versteigerung vergeben. Über die Regeln wird jedoch später entschieden, denn nun stellt auch die Telekom einen Eilantrag vor der 5G-Auktion.

Die Frequenzvergabe über eine Versteigerung sei rechtmäßig, teilte das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag mit und hat damit eine Klage des Netzbetreibers Telefónica Deutschland abgewiesen. Über die Klagen von Telefónica und anderen Mobilfunkfirmen gegen die von der Netzagentur festgelegten Regeln für die Versteigerung hat das Gericht aber noch nicht entschieden.
 
Telefónica hatte vor Gericht moniert, dass die Netzagentur Frequenzen in die Versteigerung einbeziehe, die noch bis 2025 zur Nutzung zugeteilt seien und deshalb derzeit gar nicht zur Verfügung stünden. Das Unternehmen hatte zudem beklagt, dass bestimmte für die lokale und regionale Nutzung vorgesehene Frequenzen nicht versteigert werden. Das Verwaltungsgericht entschied aber, dass die Bundesnetzagentur die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums nicht überschritten habe. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Von größerer Bedeutung für die Versteigerung der 5G-Frequenzen könnten die Klagen gegen die Vergaberegeln sein. Telefónica, Vodafone und die Telekom haben dazu Eilanträge beim Kölner Verwaltungsgericht gestellt, um die für Ende März geplante Versteigerung zu stoppen. Die Netzbetreiber kritisieren etwa Ausnahmeregeln für Neueinsteiger – in diesem Falle das Unternehmen 1&1 Drillisch (United Internet) -, deren Ausbaupflichten deutlich schwächer sind als für die alteingesessenen Netzbetreiber.
 
Die Telekom hat sich erst am heutigen Donnerstag dazu entschieden, einen Eilantrag beim Kölner Verwaltungsgericht zu stellen, erklärte Telekom-Chef Tim Höttges in Köln. Stimmt das Gericht den Anträgen zu, würde sich die für Ende März geplante Auktion auf unbestimmte Zeit verzögern – dann müssten erst die Klagen der Netzbetreiber in der Hauptsache abgearbeitet werden, bevor versteigert werden darf. Sollten sich die Kläger vor Gericht durchsetzen, würden die Vergaberegeln unwirksam und die Netzagentur müsste das für den 5G-Ausbau zentrale Regelwerk neu erarbeiten.
 
Die fünfte Mobilfunkgeneration (5G) ist für die Industrie sehr wichtig, etwa für miteinander kommunizierende Maschinen und für selbstfahrende Autos. Außerdem bietet deutlich höhere Bandbreiten und kürzere Laufzeiten für die Daten (Latenz). [dpa/fp]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Kommentare im Forum

Die Kommentarfunktion ist noch nicht aktiviert