Gericht entscheidet: Arte muss DNMG Einspeiseentgelte zahlen

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Worum es in dem Verfahren ging.

Das Landgericht München hat entschieden, dass die Arte TV Deutschland GmbH für alle von der komro GmbH im Jahr 2015 versorgten Wohneinheiten dieselben Einspeiseentgelte pro Wohneinheit zahlen, wie Arte sie an die Unitymedia Kabel BW GmbH gezahlt hat. Zudem muss Arte Auskunft erteilen, welche Entgelte sie 2016 bis 2021 an Vodafone gezahlt hat. Nach erteilter Auskunft kann dann auch über diese Jahre entschieden werden. Im Arte-Verfahrenskomplex ist dies nun das erste Urteil – und noch nicht rechtskräftig. In den Jahren 2021 und 2022 wurden dann „faire Entgeltzahlungen“ durch ARD und ZDF verhandelt, wie es die Deutsche Netzmarketing GmbH auf ihrem Linked-In-Account formuliert.

Ingo Schuchert, der mit der Verhandlungsführung betraute Geschäftsführer der DNMG, kommentiert: „Es mutet kafkaesk an. Der BGH hat in den Kabelverfahren mehrfach zu Gunsten der Netzbetreiber entschieden. ARD und ZDF, welche die deutschen Gesellschafter von Arte sind, haben daraufhin Vergleiche mit der DNMG geschlossen. Warum Arte dennoch auf Kosten der Gebührenzahler diese Vielzahl an kostspieligen – z.T. seit 2012 anhängigen – Verfahren unverdrossen weiterführt, ist nicht nachvollziehbar. Wir hoffen weiterhin, dass Arte sich jetzt auf Basis des Münchner Urteils bereitfindet, die Verfahren in einem Vergleich zu fairen und diskriminierungsfreien Konditionen zu beenden.“

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1 Kommentare im Forum
  1. Gericht entscheidet: Arte muss DNMG Einspeiseentgelte zahlen Wenn diese Einspeise-Entgelte rechtmäßig sein sollten, dann die Höhe aber von den Abonnenten abhängig |die beim Kabel-TV Betreiber auch nachweisbar für die DVB-C Nutzung bezahlen|. Ende des Nebenkostenprivilegs: Was bringt der Wechsel zu Sat-TV? Mit Nutzung von kostenlosen Sat-TV / DVB-T2 dann auch günstiger für die ÖR-Programmanbieter .
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