Gericht entscheidet erneut über Rundfunkbeitrag

0
26
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

2013 löste die Haushaltsabgabe die Geräte abhängige Gebühr zur Finanzierung von ARD und ZDF ab. Doch die Klagewelle reißt nicht ab: Am heutigen Mittwoch entscheidet das Gericht erneut über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags.

Der Rundfunkbeitrag steht an diesem Mittwoch erneut beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand. Verhandelt werden drei Klagen gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR). Die Kläger haben nach eigenen Angaben kein Rundfunkempfangsgerät oder nur ein Radio. Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitrag als Haushaltsabgabe. Dass sie die aktuell 17,50 Euro im Monat zahlen müssen, obwohl sie keinen Fernseher haben, sei ungerecht und verfassungswidrig.

Ähnliche Klagen hatte das Gericht allerdings schon im März zurückgewiesen und den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt. Mit einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Finanzierungssystems in den drei aktuellen Fällen (Az.: BVerwG 6 C 35.15, 6 C 37.15, 6 C 47.15) wird im Laufe des Mittwochs gerechnet. [dpa/kw]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum