Gericht entscheidet zugunsten von ProSiebenSat.1

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Das Landgericht München 1 hat heute die Aktionärsforderungen im Zuge der Fusion der ProSieben Media AG und der Sat.1 Holding GmbH abgelehnt.

Die Klage mehrerer ehemaliger Vorzugaktionäre im Spruchverfahren auf Überprüfung
des damaligen Umtauschverhältnisses und Leistung einer baren Zuzahlung durch die ProSiebenSat.1 Media AG wurde demnach in erster Instanz abgewiesen.

Das Spruchverfahren unter dem Aktenzeichen 5 HKO 20128/00 ist eine Folge der Verschmelzung der beiden Unternehmen zur ProSiebenSat.1 Media AG im Jahr 2000. Gegen die Entscheidung des Gerichts in dem Spruchverfahren, das unter dem Aktenzeichen 5 HKO 20128/00 geführt wird, könnten Rechtsmittel eingelegt werden, erklärte ProSiebenSat.1. [sch]

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