Gericht verhandelt über Jan Böhmermanns „Schmähkritik“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Erneuter Verhandlungstermin für die „Schmähkritik“ von Jan Böhmermann: Das Hamburger Landgericht muss sich am Mittwoch erneut mit dem Satire-Beitrag des ZDF-Moderators gegen den türkischen Präsidenten Erdogan befassen.

Mit dem Gedicht „Schmähkritik“ des ZDF-Moderators Jan Böhmermann muss sich von Mittwoch an das Hamburger Landgericht erneut auseinandersetzen. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan will erreichen, dass das gesamte Gedicht verboten wird. Im Mai hatte das Gericht bereits eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen, der seitdem den größeren Teil seines Gedichts nicht öffentlich wiederholen darf. Der Moderator hatte es am 31. März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen.

Die untersagten Passagen muss Erdogan dem Gericht zufolge wegen ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen (Az.: 324 O 255/16). Darin hatte Böhmermann das türkische Staatsoberhaupt unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. Erdogan klagt in Hamburg als Privatmann gegen Böhmermann. Das Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden. [dpa/kw]

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