Gericht verurteilt T-Mobile wegen Internetgeschwindigkeit

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) Österreich führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage gegen die T-Mobile Austria GmbH.

In der Klage beanstandete der VKI mehrere Klauseln des Vertragsformblattes, das Konsumenten bei Vertragsabschluss zu unterzeichnen hatten. In einer Bestimmung gab T-Mobile extrem niedrige Werte als geschätzte maximale Download- und Upload-Geschwindigkeiten an und schloss damit faktisch Gewährleistungsansprüche aus.

Das Handelsgericht (HG) Wien erklärte unter anderem diese Klausel für unzulässig. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.

In den Vertragsformblättern fand sich eine Klausel, die die geschätzte maximale Bandbreite folgendermaßen angab: “ …bei LTE Versorgung 2 Mbit/s im Download und 0,5 Mbit/s im Upload, bei 3G Versorgung 1 Mbit/s im Download und 0,25 Mbit/s im Upload und bei 2G Versorgung 180 Kbit/s im Download und 90 Kbit/s im Upload …“.

T-Mobile bewirbt allerdings Geschwindigkeitswerte, die weit über den in der Klausel angegebenen geschätzten maximalen Geschwindigkeitswerten liegen.

Wie das HG Wien ausführt, entspricht die Leistungsbeschreibung ganz offensichtlich nicht den tatsächlichen Gegebenheiten und schließt die Verpflichtung zur Erbringung einer mangelfreien Leistung in Bezug auf die Bandbreite praktisch so gut wie aus.

Neben dieser Klausel wurden auch weitere vom HG Wien als unzulässig beurteilt. So verstoßen zwei Bestimmungen des Vertragsformblattes gegen das datenschutzrechtliche Koppelungsverbot. Denn diese Klauseln verlangen eine Zustimmung zu einer Datenverwendung, die zur Vertragserfüllung nicht erforderlich ist.
 [jrk]

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3 Kommentare im Forum

  1. Ich hab mich auch schon gewundert. Nach dem Lesen der ersten Zeilen hat sich dieses Thema bereits für uns erledigt!
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