Gericht weist Klage von Daimler gegen SWR ab

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Das Landgericht Stuttgart hat die Klage der Daimler AG gegen den SWR abgewiesen. Dabei verwiesen die Richter auf die Rundfunkfreiheit und hoben das eindeutig überwiegende öffentliche Informationsinteresse hervor.

Die Daimler AG hatte gegen den SWR wegen der Reportage „Hungerlohn am Fließband – Wie Tarife ausgehebelt werden“ geklagt. Der Konzern wollte eine erneute Ausstrahlung des verwendeten Bildmaterials unterbinden.

Die 11. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart hat die Klage der Daimler AG nun abgewiesen (Az. 11 O 15/14). Nach Ansicht der Richter sei zwar die Herstellung der Aufnahmen rechtswidrig gewesen, weil das Hausrecht der Daimler AG verletzt worden sei, aber das Unternehmen müsse die Ausstrahlung hinnehmen, weil die Reportage einem eindeutig überwiegenden öffentlichen Informationsinteresse diene, so die Meldung des Landgerichts.
 
Weitere Hintergründe und Information zu dieser Entscheidung unter https://www.wbs-law.de/medienrecht/gericht-weist-klage-von-daimler-gegen-swr-ab-56882/[th]

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7 Kommentare im Forum

  1. AW: Gericht weist Klage von Daimler gegen SWR ab Da werden die Daimlerbosse ganz schön gegen den SWR Intendanten losgepoltert haben! Schadet nix wenn das System der Großkonzerne mit "Auslagern der Arbeitskräfte" von direkt beschäftigten über Leiharbeiter und Werksverträge, mal öffentlich gemacht wird.
  2. AW: Gericht weist Klage von Daimler gegen SWR ab Wobei Leiharbeiter noch das kleinste Problem ist, eher Werksverträge, die Leute bekommen noch deutlich weniger!
  3. AW: Gericht weist Klage von Daimler gegen SWR ab Wer sich das gefallen lässt, und zudem motiviert für so ein Werksvertrags Hungerlohn arbeitet, sorgt indirekt für ein Ausbau dieser Formen von Ausbeutung.
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