Gerichtsurteil: Sat.1 hat Serien-Konzept nicht geklaut

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Bild: © dianaduda - Fotolia.com
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Die Erfinderin der „Schillerstraße“ hat im Mai 2018 den Sender Sat.1 verklagt. Maike Tatzig sah in der neuen Impro-Show „Mord mit Ansage“ eine Kopie ihrer Serien-Schöpfung.

Das Landgericht München hat die Klage von Tatzig jetzt in erster Instanz abgewiesen und dem Sender vollumfänglich Recht gegeben. Tatzig will jedoch in Berufung gehen, da auch ihr Anwalt Ralf Höcker gute Chancen sieht, den Fall in der nächsthöheren Instanz zu gewinnen.

Nach Angaben des Branchendienstes Dwdl.de hat Tatzig nach dem ersten Urteil keine Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz und kann auch keine vertraglichen Ansprüche geltend machen.

In ihrer Klage hatte Tatzig auf die die Kombination verschiedener Elemente verwiesen, die die „Schillerstraße“ einzigartig gemacht haben. Dies sind zum Beispiel der Aufbau der Bühne, der Ablauf durch die Regieanweisungen, der Knopf im Ohr der Darsteller sowie die Texteinblendungen für die Zuschauer.

Das Landgericht München hat geurteilt, dass das Grundkonzept einer Sendung nur ein abstrakter Rahmen für die Gestaltung weiterer Sendungen sein kann und daher nicht nach dem Urheberrechtsgesetz schützenswert ist.

Unterschiede sahen die Richter insbesondere darin, dass es bei der „Schillerstraße“ einen festen Cast gab, während bei „Mord mit Ansage“ die Protagonisten ständig wechseln. Sie sahen in der der „Schillerstraße“ eher eine Weekly Soap, während bei „Mord mit Ansage“ in jeder Folge ein Kriminalfall abgeschlossen wird.

Tatzig hat auch keine vertraglichen Ansprüche. Sie hat Ende 2012 mit Sat.1 einen „Vertrag über die Einräumung von Formatrechten“ geschlossen. Darin wird festgestellt, dass Tatzig das Format „Schillerstraße“ entwickelt habe und über die „ausschließlichen Rechte an dem Format“ verfüge.

Sat.1 zeigte sich zufrieden mit dem Urteil.[jrk]

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3 Kommentare im Forum

  1. Ich kann Frau Tatzig gut verstehen. Ich meine Sie hat auch bei RTL2 mal Call-In moderiert. Mir ist sie sympathsich und allein aus diesem Grund wünsche ich Ihr Erfolg bei Gericht. Eine erste Instanz muss ja nichts heißen. Ihr Anwalt hats jedenfalls drauf.
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