Berlin – Noch im Oktober 2007 wollen sich die Ministerpräsidenten auf eine Reform des derzeitigen GEZ-Modells verständigen. Dabei stehen neben dem Ausbau der jetzigen Methode recht brisante Vorschläge zur Diskussion.
Wie die „Bild am Sonntag“ berichtete, soll es schneller als erwartet zu einer Umstrukturierung des Rundfunkgebühren-Modells kommen. Dabei reichen die Vorschläge von einer vorsichtigen Anpassung der bisherigen Bindung an das Empfangsgerät bis zu einer Steuererhöhung.
Der am wenigsten Veränderung bringende Ansatz ist sicherlich, die Gebühr wie bisher an die Geräte zu binden, dabei aber auf eine Unterscheidung zwischen Fernseher, Radio und PC zu verzichten. Damit wäre die Abgabe für alle Geräte gleich hoch.
Doch auch eine Kopfpauschale je Einwohner wird laut der „Bild am Sonntag“ erwogen, die aus einem Papier der Arbeitsgruppe Zukunft der Rundfunkgebühr zitiert. In diesem Gremium verhandeln die Vertreter der Länder und des öffentlich-rechtlicher Rundfunks. So soll jeder Einwohner über 18 Jahre zwischen neun und elf Euro monatlich zahlen müssen.
Bereits für Haushalte mit zwei Personen fielen dabei jedoch schon deutlich mehr als die derzeit 17,03 Euro pro TV-Gerät an. Scheitern dürfte dieser Vorschlag wohl an den Datenschützern: Der für eine Kopfpauschalte notwendige Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern wird sich nur schwer durchsetzen lassen.
Eine Haushaltsabgabesteuer würde diese Probleme natürlich vermeiden. Hier wäre die Höhe der Gebühren weder von der Anzahl der Geräte noch den im Haushalt lebenden Personen abhängig. Doch billig dürfte diese Pauschale nicht werden, hat der Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder-Regierungschefs Kurt Beck bereits angekündigt, dass den Rundfunkanstalten letztlich mindestens dieselben finanziellen Mittel wie derzeit, also 7,1 Milliarden Euro jährlich, zur Verfügung stehen sollen.
Dies ließe sich auch durch Steuererhöhungen finanzieren. Hier sieht das Gremium die Möglichkeit, entweder über Gemeinschaftssteuern zu operieren, zu denen die Mehrwertsteuer gehört, oder aber eine Anhebung aller derzeit bestehenden acht Ländersteuern (z. B. Vermögenssteuer, Biersteuer) anzustreben. [lf]
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