GEZ-Urteil: Länder nehmen Urteil hin

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Karlsruhe – Auch der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) machte nach der Urteilsverkündung am Dienstag in Karlsruhe deutlich, dass medienpolitische Erwägungen bei der Gebührenfestsetzung unzulässig seien.

„Es darf nicht sein, dass durch die Festsetzung der Gebühren die Balance zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern zugunsten der Privaten verändert wird“, so der Medienexperte der SPD.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Eingriff der Länder in die Rundfunkfinanzierung bei der letzten Gebührenrunde für verfassungswidrig erklärt. Die Länder sehen sich gleichwohl gestärkt. „Der Rundfunkgesetzgeber hat weite Spielräume, die deutlich verstärkt worden sind“, sagte Beck.
 
Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) sieht die Grundsätze einer angemessenen und sozialverträglichen Gebührenfestsetzung bestätigt. „Die Länder haben keine Notarfunktion.“ Sie müssen gut begründen, können dann aber korrigieren, was von der fachlich dafür zuständigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagen worden sei. [lf]

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