GEZ: Verfassungsrichter entscheiden am 11. September

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Karlsruhe – Ob die derzeitige Rundfunkgebühr verfassungsgemäß zustande gekommen ist, wird das Bundesverfassungsgericht am 11. September in seinem Urteil öffentlich bekannt geben.

ARD, ZDF und Deutschlandradio haben gegen die Ministerpräsidenten geklagt, die sich erstmals nicht an die Vorschläge der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gehalten und eine geringere Erhöhung der Rundfunkgebühren als gefordert beschlossen haben.

In den Augen der betroffenen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten war dies eine unzulässige Einflussnahme auf das Gebührenfestsetzungsverfahren seitens der Bundesländer. Anstatt die Gebühr um die vorgeschlagenen 1,09 Euro zu erhöhen, beschlossen die Ministerpräsidenten nur eine Erhöhung um 88 Cent auf 17,03 Euro pro Anschluss und Monat. Diese zum 1. April 2005 festgesetzte Gebühr gilt bis Ende 2008. [lf]

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148 Kommentare im Forum

  1. AW: GEZ: Verfassungsrichter entscheiden am 11. September Darf man nicht so negativ sehen, denn der ARD Expansionsdrang will schließlich finanziert werden. Falls die Richter entscheiden, dass die Entscheidung der Ministerpräsienten nicht verfassungsrechtlich war, kommt dann auf uns alle eine Nachzahlung von 0,21 EUR seit der Entscheidung bis heute. Mich würde nicht wundern, wenn dann mehr als 40. Mio Gebührenbescheide gedruckt und versendet werden mit einem Zahlungsziel von max. 6 Wochen?!? Wenn das tatsächlich so kommen sollte, dann hätte ich keine Skrupel in diesem Zusammenhang offen das Wort "Mafia" zu nutzen.
  2. AW: GEZ: Verfassungsrichter entscheiden am 11. September Offenbar haben die beiden Schreiberlinge das Thema dieses Stranges gar nicht verstanden. Es geht nicht einmal um die Höhe der Gebühr, sondern es geht darum, ob sich die Landesparlamente über einen Vorschlag der KEF einfach so hinwegsetzen können. Es ist eine recht schwierige Frage. Ich bin natürlich der Meinung, daß die KEF ja eben als unabhängige Kommission eingesetzt wurde und ihre Feststellungen Bestand haben sollten, zumal sie rein sachlich festgesetzt werden. Allerdings haben die Befürworter des Vorgehens der Politik auch das eine oder andere gute Argument. Insofern bleibt es eine spannende Frage - bis zum 11. September.
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