Karlsruhe – Ob die derzeitige Rundfunkgebühr verfassungsgemäß zustande gekommen ist, wird das Bundesverfassungsgericht am 11. September in seinem Urteil öffentlich bekannt geben.
ARD, ZDF und Deutschlandradio haben gegen die Ministerpräsidenten geklagt, die sich erstmals nicht an die Vorschläge der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gehalten und eine geringere Erhöhung der Rundfunkgebühren als gefordert beschlossen haben.
In den Augen der betroffenen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten war dies eine unzulässige Einflussnahme auf das Gebührenfestsetzungsverfahren seitens der Bundesländer. Anstatt die Gebühr um die vorgeschlagenen 1,09 Euro zu erhöhen, beschlossen die Ministerpräsidenten nur eine Erhöhung um 88 Cent auf 17,03 Euro pro Anschluss und Monat. Diese zum 1. April 2005 festgesetzte Gebühr gilt bis Ende 2008. [lf]
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