Griechisches Verwaltungsgericht hebt Schließung von ERT auf

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der griechische Staatsrundfunk ERT darf wieder auf Sendung gehen. Das oberste griechische Verwaltungsgericht hat die von der Regierung angeordnete Schließung der Sendeanstalt für ungültig erklärt. Der Sendebetrieb muss demnach weitergehen, bis ein neuer Rundfunk aufgebaut ist.

Für Griechenlands Ministerpräsidenten Antonis Samaras ist es eine schwere Niederlage: Das oberste griechische Verwaltungsgericht hat am Montagabend die am vergangenen Dienstag erfolgte Schließung des Staatsrundfunks ERT faktisch aufgehoben. In einer einstweiligen Verfügung ordneten die Richter an, dass der Rundfunk weiter betrieben werden müsse, bis ein neuer Rundfunk aufgebaut ist. Zu dem Urteil gedrängt hatte die Gewerkschaft der ERT-Beschäftigten per Eilantrag.

Der Aufbau eines neuen öffentlichen Rundfunks mit verschlankten Strukturen ist auch eines der vordringlichen Ziele der griechischen Regierung. Diese hatte ERT mit der Begründung geschlossen, dass der Rundfunk zu teuer und intransparent sei. Ein Ersatz sollte nach der kurzfristigen Schließung jedoch erst im Laufe des Sommers aufgebaut werden.
 
Bereits seit Donnerstag waren einige ERT-Sender auch ohne die Genehmigung der Regierung wieder auf Sendung gegangen und hatten ihre Programme per Livestream verbreitet. Die Europäische Rundfunkunion (EBU), deren Mitglied der ERT ist, hatte zudem damit begonnen, die Livestreams über mehrere Satelliten in Millionen europäische Fernsehhaushalte zu verbreiten. Nach dem Druck der griechischen Regierung waren die Sender NET und ERT3 zuletzt allerdings nur noch auf einem von der EBU selbst betriebenen Transponder auf Eutelsat 7,0 Grad Ost zu empfangen.
 
Nach dem Urteil des obersten Verwaltungsgerichts kann der ERT seinen regulären Sendebetrieb im Prinzip unverzüglich wieder aufnehmen. Ob und wann ein geregelter Sendebetrieb nach den Turbulenzen der vergangenen Woche wieder in Gang kommt, ist im Moment noch unklar.  [ps]

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