„Hörzu“ weist Vorwürfe der ARD zurück

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Die Programmzeitschrift „Hörzu“ und die ARD streiten weiter über einen Artikel, dem zufolge Verantwortliche der ARD-Anstalten von illegalen Machenschaften bei Schleichwerbung gewusst haben sollen.

Das Blatt widersprach jetzt den Vorwürfen des ARD-Vorsitzenden Thomas Gruber, dabei die Grundregeln der journalistischen Arbeit verletzt zu haben. „Hörzu“-Chefredakteur Thomas Garms erklärte am Freitagabend, bei dem Beitrag in der Zeitschrift handele es sich um ein Wortlaut-Interview, das nicht zwingend die Meinung der Redaktion wiedergebe.
 
„Zu Wort kam mit Martin Buchhorn ein ehemals leitender Mitarbeiter der ARD, der seine persönliche Meinung, Beobachtung und Arbeitspraxis schildert. Diese Aussagen decken sich mit den Schilderungen verschiedener anderer Quellen in der ARD, die wir aus Gründen des Informantenschutzes nicht öffentlich machen“, schrieb Garms in einem Brief an den ARD-Chef.
 
Es entspreche der gängigen journalistischen Praxis, bei solchen Interviews nur eine Seite zu Wort kommen zu lassen. Die ARD könne ebenfalls per Interview zu den erhobenen Vorwürfen Stellung beziehen.
 
Die ARD hatte sich zuvor gegen Vorwürfe gewehrt, Direktoren, Intendanten und Kontrollorgane der ARD-Anstalten hätten von illegalen Machenschaften bei Schleichwerbung gewusst. Diese Darstellung des früheren Mitarbeiters des Saarländischen Rundfunks, Buchhorn, in der „Hörzu“ sei „ganz entschieden zurückzuweisen“, schrieb Gruber in einem Brief an die Chefredaktion der Zeitschrift. Dem Blatt hielt er vor, dass es durch die Veröffentlichung ohne Nachfrage bei den Betroffenen die Grundregeln der journalistischen Arbeit missachtet habe.
 
Der Saarländische Rundfunk hatte 2002 Buchhorn von seiner redaktionellen Verantwortung entbunden. Die kürzlich erst erhobenen Vorwürfe, bei denen Buchhorn auch einräumte, selbst an der Platzierung von Schleichwerbung beteiligt gewesen zu sein, hatten hohe Wellen geschlagen. [fp]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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