Indien: Gerichtshof hebt Verbot von Kinofilm auf

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Indiens oberster Gerichtshof hat das Verbot eines neuen Bollywood-Films über das Quotensystem im indischen Bildungswesen aufgehoben. Der Streifen „Aarakshan“ stand im Verdacht gewalttätige Aufstände hervorzurufen.

Die Behauptung der Regierung des Bundesstaats Uttar Pradesh, der Film „Aarakshan“ (sinngemäß: Reservierung) könne zu gewalttätigen Unruhen führen, habe sich als unbegründet erwiesen, entschied das Gericht am Freitag. Außerdem habe die staatliche Zensurbehörde CBFC den Film freigegeben, daher könne Uttar Pradesh keine Einwände gegen den Inhalt des Streifens gelten machen, teilte das Gericht nach Angaben der Nachrichtenagentur IANS mit. Uttar Pradesh darf auch nicht verlangen, dass Szenen aus dem Film herausgeschnitten werden. Dies sei Zensur.

Die Staaten Uttar Pradesh, Punjab und Andrah Pradesh hatten die Ausstrahlung des Streifens mit Bollywood-Superstar Amitab Bachchan einen Tag vor dem landesweiten Kinostart am 13. August verboten. Punjab und Andrah Pradesh hoben das Verbot nach wenigen Tagen wieder auf, nachdem es nirgends zu Zusammenstößen gekommen war.
 
„Aarakshan“ thematisiert die Quotenregelung an Universitäten. Knapp die Hälfte der Studienplätze an von der Zentralregierung finanzierten Hochschulen ist für Mitglieder von niedrigen Kasten und anderen unterprivilegierter Gruppen reserviert. In einzelnen Bundesstaaten liegt die Quote teilweise noch höher. Auch im öffentlichen Sektor gibt es eine Quotenregelung.
 
Aufgrund der umstrittenen Fördermaßnahmen der Regierung hat es in der Vergangenheit immer wieder Proteste und Ausschreitungen in Indien gegeben. [dpa]

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