Jugendkanal von ARD & ZDF: Private wollen klagen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nächstes Jahr soll der viel diskutierte gemeinsame Jugendkanal von ARD und ZDF an den Start gehen. Doch nun drohen Verleger und Privatverbände dem öffentlich-rechtlichen Projekt mit seinen Ausnahmeregelungen mit einer Klage.

Seit vielen Jahren ist er geplant, nun werden die Planungen langsam konkret: Im nächsten Jahr soll der gemeinsame Jugendkanal von ARD und ZDF an den Start gehen. Einige Hürden hat der Onlinesender auch schon genommen, den Rundfunkrat beider Sendeanstalten hat das Konzept passiert. Doch die Kritik an dem öffentlich-rechtlichen Projekt reißt nicht ab. Nun droht die Konkurrenz mit einer Klage gegen den geplanten Jugendkanal.

Zentraler Kritikpunkt von Verbänden und Privatsender ist dabei die Vertriebsform und die damit verbundenen wegfallenden Beschränkungen für den öffentlich-rechtlichen Kanal. In der vergangenen Woche kam es nun zu einem „Fachgespräch zum Austausch der Argumente“, wie die „Taz“ berichtet. Der Chef des geplanten Rundfunkangebotes Florian Hager und Justiziare der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten saßen ihren Kritikern, Vertreter von Privat- und Verlegerverbänden, gegenüber. Auch die Rundfunkreferenten der meisten Bundesländer waren anwesend.
 
Kritik kam dabei aus den Reihen der Privaten vor allem an den Ausnahmeregelungen, die für den Jugendkanal geschaffen werden sollen. So ist eigens für den Start des Jugendkanals eine Anpassung des Rundfunkstaatsvertrags vorgesehen, damit ARD und ZDF statt ihre Inhalte auf einer Zentralen Onlineplattform zur Verfügung zu stellen, den Content über soziale Netzwerke verbreiten. Auch sollen die Angebote des Jugendkanals nicht mehr der Sieben-Tage-Regelung für Mediatheken unterliegen. Ferner ist der Wegfall des Dreistufentests angedacht.
 
Die privaten Verbände sehen in dieser Praxis eine Wettbewerbsverzerrung, denn anders als die Privaten seien die Öffentlich-Rechtlichen bei der Verbreitung ihrer Inhalte nicht auf Werbeeinnahmen angewiesen. Sie fordern daher engere Begrenzungen für den Jugendkanal, als sie derzeit geplant sind. Nach Auffassung der Privaten sei es auch nicht Aufgabe des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks soziale Netzwerke mit Inhalten zu bedienen. Für die Privatverbände steht fest: Sollte es zu einer Änderung des Rundfunkstaatsvertrags und zur Umsetzung der kritisierten Ausnahmeregelungen kommen, werden die Verbände dagegen gerichtlich vorgehen. Mit einer entsprechenden Klage sei in diesem Fall zu rechnen. [kw]

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85 Kommentare im Forum

  1. AW: Jugendkanal von ARD & ZDF: Private wollen klagen Eigentlich sollte man die Privaten verklagen, so wie die unsere Jugend mit ihren Programminhalten verdummen.
  2. So ist es. Die ÖR sollten die Privaten verklagen, die machen nix lernfähiges für die Jugend, sondern immer mehr verblödungs Fernsehen.
  3. AW: Jugendkanal von ARD & ZDF: Private wollen klagen Hauptsache die ÖR machen was lernfähiges für die Jugend... Was soll denn überhaupt "lernfähiges" sein?
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