
Im Rechtsstreit um die Frage, wie weit Kabarettisten in ihren Beiträgen gehen dürfen, konnte das ZDF einen Erfolg verbuchen. Die „Zeit“ hatte gegen eine Ausgabe der Satire-Sendung „Die Anstalt“ geklagt.
Kabarettisten müssen sich für den Inhalt ihrer Beiträge nicht bis in kleinste Detail rechtfertigen. Es komme auf den Gesamteindruck an, der beim Zuschauer zurückbleibt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Die Karlsruher Richter hatten es mit einer Ausgabe der ZDF-Satiresendung „Die Anstalt“ aus dem April 2014 zu tun. Darin kritisierten die Kabarettisten mehrere Medienleute für deren Verbindungen zu bestimmten Organisationen im Bereich Sicherheitspolitik.
Die angeblichen Netzwerke waren auf einem Schaubild mit Hilfe vieler Linien skizziert. Die beiden Kabarettisten unterhielten sich in dem Zusammenhang über die Frage, wie unabhängig die abgebildeten Journalisten in ihrer Berichterstattung über sicherheitspolitische Themen seien. An einer Stelle fiel der Satz: „Die recherchieren da nicht, die sind da Mitglieder, Beiräte, Vorstände.“
Zwei Betroffene, der „Zeit“-Herausgeber Josef Joffe und ein Redakteur der Wochenzeitung, wollten sich das nicht bieten lassen. Sie klagten, weil die Verbindungen nicht in allen Einzelheiten korrekt wiedergegeben seien. Der Redakteur wehrte sich außerdem gegen den Vorwurf, er habe über eine Rede von Bundespräsident Joachim Gauck wohlwollend berichtet, an der er selbst mitgewirkt habe.
Vor dem BGH hatten sie damit in letzter Instanz keinen Erfolg. Nach Einschätzung der Richter kommt es darauf an, „welche Botschaft bei einem unvoreingenommenen und verständigen Zuschauer angesichts der Vielzahl der auf einen Moment konzentrierten Eindrücke ankommt“. Damit zählt für sie die Hauptaussage des Beitrags, dass es entsprechende Verbindungen gibt – und das sei zutreffend. (Az.: VI ZR 561/15, VI ZR 562/15)[dpa/kw]
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