Kabelstreit: BR siegt vor Gericht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Im Streit um die Einspeiseentgelte für die Verbreitung im Kabelnetz haben die Öffentlich-Rechtlichen einen Erfolg feiern können. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Kabelnetzbetreiber den Sender ARD-alpha weiter senden müssen.

Der Streit zwischen den Kabelnetzbetreibern und den öffentlich-rechtlichen Sendern über die Einspeiseentgelte bzw. die Weigerung von ARD und ZDF, diese zu zahlen, beschäftigt weiter die Gerichte. Nachdem Unitymedia mit einer Klage gegen das ZDF zuletzt gescheitert war, gab es für die Kabelnetzanbieter jetzt den nächsten Rückschlag.

Wie die den Bayerischen Rundfunk (BR) vertretende Kanzlei Lohfelder am Freitag bekannt gab, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass der Sender ARD-alpha von Unitymedia und Kabel Deutschland auch weiterhin gesendet werden muss – und der BR auch weiterhin keine Einspeiseentgelte dafür zahlen muss. Was der Sender seit 2013 bereits verweigert – der Auslöser für den Kabelstreit.
 
Im vorliegenden Fall argumentierte der BR nun, dass für den öffentlich-rechtlichen Sender keine Zahlungspflicht bestünde, da die Netzbetreiber mit dem Transport des Sendesignals nur ihre rundfunkrechtliche Pflicht erfüllen würden und ohne die öffentlich-rechtlichen Programme nicht marktfähig seien. Das Gericht folgte dieser Auffassung. [buhl]

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32 Kommentare im Forum

  1. Der für die Kabelanbieter noch nicht "genugte". :whistle: Wenn man die Prozesse mit einem Strich an der Tafel zählen müsste würde die Kreide von Rügen nicht ausreichen. (auch wenn Tafelkreide eigentlich Gips ist. )
  2. Mal sehen wie oft sie dagegen in Revision gehen und sich "hochklagen". Bis dann die letzte Instanz entschieden hat, muss der BR entweder alpha einstellen, weil sie tief im Minus sind, oder analog ist im Kabel am Ende
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