Bonn – Premiere darf die Bundesliga-Rechte von Arena für die restliche Vertragslaufzeit, also die nächsten beiden Spielzeiten, übernehmen. Diese Entscheidung ist dem Kartellamt sichtlich schwer gefallen, doch war die Situation laut eigenem Bekunden nicht anders zu lösen.
„Kooperationen der beiden einzigen aktuellen Wettbewerber sind kein Idealfall“, erläutert der Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer die Schwierigkeit der Entscheidung. Auch das Kartellamt sieht die Gefahr einer Wettbewerbsbeschränkung als Resultat dieser Entscheidung.
Aufgrund der „angespannten wirtschaftlichen Situation von Arena“ geht Heitzer jedoch davon aus, dass die vorgelegten Vereinbarungen am ehesten geeignet sind, „den Wettbewerb zwischen Arena und Premiere zumindest für die Restlaufzeit der Bundesligalizenz zu erhalten“. Das Kartellamt musste aufgrund der Verluste von Arena davon ausgehen, dass der Sender die Bundesligarechte nicht weiter hätte vermarkten können.
Außerdem drängt die Zeit: Premiere sei der einzige Pay-TV-Betreiber, der es bis zum Saisonbeginn am 10. August schafft, die Übertragung zu gewährleisten. Und auch wenn das Kartellamt die Sublizensierung untersagt hätte, wäre Premiere zwangsläufig der Programmveranstalter geworden. Denn was hätte die DFL mit den Lizenzen, die an sie zurückgegangen wären, anders machen sollen, als sie an Premiere zu vergeben.
„Das Unterbinden der im ‚Alpha Agreement‘ angelegtem Marktaufteilung lässt für die Zukunft den Marktteilnehmern ein Mehr an Möglichkeiten zu. Der Erhalt zweier Satellitenplattformen lässt mehr Raum für einen etwaigen Markteintritt weiterer Pay-TV Anbieter“, argumentiert Heitzer für die Entscheidung seiner Behörde.
Unter diesen Umständen erscheint die Kooperation dem Bundeskartellamt „akzeptabel“. Die zeitliche Begrenzung sowie die weiteren Regelungen würden eine Abschottung des Marktes verhindern sowie die Möglichkeit für Wettbewerb bei der anstehenden Vergabe der Bundesligarechte für die Spielzeiten ab 2009/10 erhalten. [lf]
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