Keine Vorratsdatenspeicherung für Messenger-Dienste

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Gegenwind für die Vorratsdatenspeicherung: Die umstrittene Regelung steht nicht nur in Konflikt mit EU-Recht, sondern wird auch nicht wie geplant auf Messengerdienste wie Whatsapp ausgedehnt.

Von den in den vergangenen Jahren verabschiedeten Gesetzen gehört die Ende 2015 nach fünf Jahren wiedereingeführte Vorratsdatenspeicherung zu den umstrittensten. Um die Sicherheit in Deutschland zu erhöhen und schneller vermeintliche Terroristen aufzuspüren, werden klassische Telekommunikationsunternehmen durch das Gesetz verpflichtet, alle Kontaktdaten von allen Bürgern zu speichern und später Behörden zur Verfügung zu stellen. Eine geplante Ausweitung auf jüngere Dienste wie Whatsapp wird es vorerst allerdings nicht geben, wie das „Handelsblatt“ am Montag berichtete.

So spricht sich das SPD-geführte Wirtschaftsministerium gegen die von Bundesinnenminister Thomas de Maizière geforderte und von den Innenministern der Länder und dem Bundesrat unterstützte Änderung des Telekommunikations- und des Telemediengesetzes aus. Dies wäre nötig, um Messengerdienste wie Whatsapp, Skype oder den Facebook Messenger ebenfalls zur Vorratsdatenspeicherung verpflichten zu können. In der laufenden Legislaturperiode wird es daher nicht zu einer Änderung kommen.
 
Ein Grund für die Zurückhaltung des Bundeswirtschaftsministeriums ist die Unklarheit, ob die Vorratsdatenspeicherung dem EU-Recht enspricht. Im Dezember 2016 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar sei. „Es macht wenig Sinn, die Vorratsdatenspeicherung noch auf die Messenger auszuweiten, wenn noch nicht einmal geklärt ist, ob das Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof Bestnad hat“, so der Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums, Dirk Wiese, gegenüber dem „Handelsblatt“. [buhl]

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