Frankfurt – Leo Kirch, ehemaliger Medienunternehmer, hat die Anfechtungsklage gegen die Hauptversammlung der Deutschen Bank aus dem Jahr 2003 verloren. Die zweite Instanz des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) wies seine Klage ab.
Das OLG entschied, dass das Aktionärstreffen vom 10 Juni 2003 ordnungsgemäß beurkundet sei. Die damals gefassten Beschlüsse sind wirksam. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Kirch werde die Urteilsbegründung prüfen und dann entscheiden, ob vor demBundesgerichtshof Beschwerde eingelegt werde, meldete ein Sprecher des Unternehmers.
Die Deutsche Bank hatte stets darauf hingewiesen, dass die Hauptversammlung ordnungsgemäß abgehalten und beurkundet worden sei. Ein Sprecher des Konzerns zeigte sich über die Entscheidung der Richter erfreut: „Damit ist Herr Kirch zum wiederholten Male mit dem Versuch gescheitert, von seiner eigenen Verantwortung für den Zusammenbruch seines Firmenimperiums abzulenken.“
Kirch und weitere Aktionäre klagten wegen Verdachts auf Urkundenunterdrückung und Falschbeurkundung. Eine bereits beurkundete Niederschrift des Notars wurde nach der Hauptversammlung angeblich geändert. Eine erste Klage in dieser Sache war Ende 2005 gescheitert. Der 5. Zivilsenat des OLG erklärte auch diesmal das Vorgehen des Notars für rechtens.
Der ehemalige Medienunternehmer wirft der Deutschen Bank und dessen Ex-Chef Rolf Breuer vor, seinen Konzern 2002 absichtlich in den Ruin getrieben zu haben, um anschließend von der Zerlegung zu profitieren. Seit dieser Zeit überzieht er das Geldhaus mit Klagen. Momentan werden rund 20 Prozesse geführt. Darüber hinaus fordert Kirch 3,4 Milliarden Euro Schadenersatz von der Deutschen Bank. [lf]
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