Kritik an Medienstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Hamburg/Kiel – Die Hamburgische Anstalt für neue Medien (HAM) und die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) Schleswig Holstein bemängeln den Referentenentwurf.

Nach eigenen Angaben beanstanden HAM und ULR, dass mit dem vorgesehenen Aufgabenprofil die neue Anstalt dem Standort medienwirtschaftlich und -politisch kaum Gewicht gebe.

Dem Entwurf liege das Konzept einer Rundfunkanstalt zugrunde, die hauptsächlich Zulassungen verwaltet. Der neuen Anstalt müssen mehr der originären Aufgaben einer Medienanstalt zugeordnet werden, wie z.B. die Medienforschung. Außerdem gebe es keinerlei Orientierungen für eine aufgabenadäquate Finanzausstattung. Der Digitalisierung und der Konvergenz der Medien würde der Referentenentwurf ebenfalls nicht gerecht. Auch Plattformen mit Rundfunk und anderen audiovisuellen, evtl. sogar multimedialen Angeboten muss die Anstalt zulassen können.

Die Übergangsregelung im Entwurf sei nicht sachgerecht und berücksichtige nicht das Selbstverwaltungsrecht der Medienanstalt, meinen die Anstalten. Entgegen dem verfassungsrechtlichen Gebot der Staatsferne des Rundfunks hätten sich beide Landesregierungen substanzielle Einflussmöglichkeiten auf die Aufgabenwahrnehmung der Medienanstalt gesichert.
 
Der Staatsvertrag müsse schließlich Regelungen enthalten, dass sich das Übergangsgremium paritätisch aus schleswig-holsteinischenund hamburgischen Mitgliedern zusammen setzt und mit einem Vorsitzenden aus seiner Mitte operiert. Die Regelung über die Gesamtrechtsnachfolge müsse auch in einigen Punkten ergänzt werden, zum Beispiel um den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. [sch]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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