Kündigung: Premiere verliert vor Gericht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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In Österreich hat der Pay-TV-Sender Premiere eine Schlappe vor Gericht erlitten.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte eine Kündigungsklausel für unzulässig.

Künftig werden Abonnements automatisch nach Ablauf des Abozeitraums beendet. Dies teilte der Verein für Konsumenteninformationen (VKI) heute in Wien mit.
 
Auf einem Bestellformular konnte bisher die gewünschte Programmwahl einfach angekreuzt werden. So etwa beim „Premiere Komplett 12 Monats-Abo“. Nach Angaben der Verbraucherschützer wies Premiere erst im Kleingedruckten darauf hin, dass eine Kündigung nur unter Einhaltung einer Frist möglich war. Den Verbrauchern sei in dieser Form nicht klar, ob sie über die zwölf Monate ihres Abos hinaus gebunden seien und damit eine Kündigung erforderlich sei oder ob das Abonnement automatisch nach dem Ablauf von zwölf Monaten endet.
 
Nun hat der Oberste Gerichtshof klargestellt, dass diese Bestimmung unzulässig ist (Aktz.: 9 Ob 12/06i). Die Richter bezeichneten die Unklarheiten als Verstoß gegen das vorgegebene „Transparenzgebot“. Mit dieser Entscheidung endet ein Premiere-Abo in Österreich ab jetzt immer nach der vereinbarten Dauer. Eine zusätzliche Kündigung ist nicht mehr erforderlich.
 
Smartcards und andere Komponenten sind nach Ablauf des Abonnements wie bisher zurückzuschicken. Das Urteil hat in Deutschland zunächst keine Auswirkungen. Auch in Deutschland besteht der Bezahlsender aber auf einer schriftlichen Kündigung. [sch]

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