Köln – Wer durch das Orkantief Kyrill einen Schaden an Haus oder Eigentum erlitten hat, sollte diesen möglichst schnell seiner Versicherung melden.
Sturm beginnt nach der so genannten Beaufort-Skala ab Windstärke 9. Versicherungen zahlen bereits bei „stürmischem Wind“der Stärke 8, was Windgeschwindigkeiten von mehr als 62 Kilometern pro Stunde entspricht, teilte die AXA Versicherung mit. Für abgedeckte Dächer, eingeschlagene Fensterscheiben und abgebrochene Schornsteine sowie Folgeschäden durch eindringendenNiederschlag komme die Wohngebäudeversicherung auf. Einige Gebäudeversicherungen decken auch Schäden an Gebäudezubehör wie Antennen, Satellitenschüsseln oder Markisen ab.
Wie eine Sprecherin der AXA Versicherung auf Anfrage von DIGITALFERNSEHEN.de mittteilte, würden je nach Versicherung beispielsweise auch beschädigte Satellitenschüsseln ersetzt, was jedoch auf den jeweiligen Versicherungsanbieter ankomme. Im Zweifelsfall gelte es, auf jeden Fall im Vertrag nachzusehen oder gleich nachzufragen, ob das Ereignis Sturm in der Gebäudeversicherung aufgenommen ist. „Normalerweise“, so Peter Görk, Leiter der Abteilung Komposit der Debeka gegenüber DF, „ist dieser Schadensfall in den Wohngebäudeversicherungen enthalten.“ Dann müsse man noch überprüfen, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, oder aber die Versicherung den vollen Schadensfall übernimmt. „Dies tut sie übrigens zum Neuwert, das heißt, der Geschädigte erhält eine neue Satellitenschüssel.“ Die Wohngebäudeversicherung zahle auch für umgekippte Bäume, die nach einem Sturm beseitigt werden müssen. Die Hausratversicherung ersetze Schäden am Wohnungsinventar.
Ist die Sat-Schüssel nicht bloß umgeknickt, sondern gleich vom Dach geflogen und hat fremdes Eigentum beschädigt, wird die Angelegenheit komplizierter. „Eine Möglichkeit ist, dass die Haftpflichtversicherung des Besitzers der Sat-Schüssel den Schaden bezahlt. Dann muss aber ein Verschulden des Besitzers vorliegen, also die Schüssel schon locker gewesen sein oder unsachgemäß montiert“, so der Debeka-Experte. Wenn kein Mensch etwas dafür könne, und dies sei bei einem Sturm wie gestern ja der Normalfall, „dann wird es schwierig“, so Görk. Geschädigte Autobesitzer haben dann noch die Möglichkeit, ihre Teilkasko zu beanspruchen. (Das vollständige Interview mit dem Versicherungexperten folgt in Kürze auf DIGITALFERNSEHEN.de)
Bei undichten Dächern und eingeschlagenen Fensterscheiben kommt es schnell zu Folgeschäden, warnt die AXA Versicherung. Beschädige eindringende Nässe zum Beispiel teure Teppiche oder wertvolle Möbel, komme dafür die Hausratversicherung auf. Dabei sollte der Versicherte die Folgeschäden möglichst gering halten. Deshalb sollte manBeschädigungen unmittelbar nach dem Sturm zumindest provisorisch abdichten.
Beschädigungen an Autos und Motorrädern deckt die Teilkasko-Versicherung ab. Sie übernimmt die Kosten, wenn beispielsweise ein Baum auf das Auto stürzt oder herumfliegende Ästedie Karosserie beschädigen. Größeren Schutz bietet eineVollkasko-Versicherung. Die zahlt auch für Beschädigungen am eigenen Fahrzeug nach vom Sturm bedingten Fahrfehlern. In der Regel zieht die Kaskoversicherung eine individuell vereinbarte Selbstbeteiligung ab. [sch]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com