Landesmedienanstalt verabschiedet Gewinnspielsatzung für privaten Rundfunk

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Saarbrücken – Der Medienrat der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) hat gestern der Satzung über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele (Gewinnspielsatzung) zugestimmt.

Wie die LMS heute mitteilt, sei das Ziel der Satzung ausufernde Gewinnspielsendungen im Fernsehen zu begrenzen und insgesamt für klarere Regeln und Transparenz bei Gewinnspielen im Rundfunk und im Internet zu sorgen. Damit leiste sie einen wichtigen Beitrag zum Verbraucher- und Jugendschutz.

Wesentliche Inhalte der Satzung sind:
– Belange des Jugendschutzes: Minderjährigen darf die Teilnahme an
Gewinnspielsendungen nicht gestattet werden. Kindern (unter 14 Jahren) darf auch die Teilnahme an Einzel-Gewinnspielen nicht gestattet werden.
– Regelungen zum Spielablauf, zur Spielgestaltung und zur Spielauflösung sowie zu den maximalen Kosten für einen Telefonanruf
– Hinweise zu Geboten der Transparenz: Gewinnspiele müssen in Zukunft nach klaren, für die Nutzer nachvollziehbaren und verständlichen Regeln ablaufen. Irreführung ist untersagt.
– Informationspflicht der Veranstalter zu den Teilnahmebedingungen
 
Die Satzung beruht auf einer Beschlussfassung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten. Nachdem bisher eine Regulierung im Bereich der Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele mangels ausreichender gesetzlicher Ermächtigung auf der Grundlage freiwilliger Übereinkünfte erfolgte, wurden die Landesmedienanstalten mit Inkrafttreten des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ermächtigt, rechtsverbindliche Regeln für Gewinnspiele im privaten Rundfunk festzulegen. Die Gewinnspielsatzung tritt in Kraft, wenn alle 14 Landesmedienanstalten übereinstimmende Satzungen erlassen haben. [cg]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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