Potsdam – Der Rechnungshof Berlin hat die Auftragsvergabe der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) gerügt.
Nach Einschätzung der Rechnungsprüfer seien dort nicht immer die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und des Haushaltsrechts eingehalten worden, berichtet die in Potsdam erscheinende „Märkische Allgemeine“ (Freitagausgabe) unter Berufung auf eine unveröffentlichte Prüfungsmitteilung des Rechnungshofes Berlin für 2002 und 2003.
So förderte die Medienanstalt ab 2002 ein Schülerradionetzwerk in Brandenburg ohne eine ernsthafte Beurteilung. Der Projektleiter verfasste den Angaben zufolge einen positiven Bericht über seine eigene Arbeit und bekam daraufhin eine Vertragsverlängerung für weitere drei Jahre.
Darüber hinaus kam es unter anderem 2003 zu Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe. So wurde ein pensionierter ORB-Rundfunktechniker beauftragt, für 25 000 Euro ein Konzept zur Vernetzung der lokalen Fernsehsender in Brandenburg zu erstellen. Der Techniker konzentrierte sich auf die Zusammenführung per Satellit, statt wie vereinbart alle Alternativen zu prüfen.
Trotz einer negativen Stellungnahme der MABB-Justiziarin habe die Medienanstalt das Honorar angewiesen, rügt der Rechnungshof dem Blatt zufolge. Zudem konnte das Projekt am Ende aus förderrechtlichen Gründen ohnehin nicht verwirklicht werden, was schon im Vorfeld hätte geklärt werden können, hieß es.
MABB-Sprecherin Susanne Grams wollte gegenüber der Zeitung nicht ausschließen, dass es zu Fehlern gekommen ist. Die Anstalt habe aber vieles bereits verbessert. Gegenwärtig würden die Vorwürfe noch geprüft.(ddp-lbg)[lf]
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