Medienhüter der BLM investieren 9Live-Bußgelder in Projektarbeit

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung insgesamt 138 950 Euro an Bußgeldern erhoben. Die Einnahmen durch in Bayern zugelassene TV-Anbieter sollen jetzt in Medienprojekte fließen.

Die erhobenen Strafzahlungen müssen nach den Bestimmungen des Bayerischen Mediengesetzes zweckgebunden verwendet werden. Die BLM entschied sich daher laut einer am Freitag verbreiteten Mitteilung, mit dem Geld einen Beitrag zur Förderung der Medienpädagogik zu leisten.

„Medienpädagogik wird angesichts der rasanten Entwicklung im Bereich der elektronischen Medien immer wichtiger“, sagte der BLM-Präsident Wolf-Dieter Ring. Somit sei das Bußgeld zum Nutzen der Allgemeinheit gut angelegt. Ganze 100 000 Euro gehen an das Stiftungskapital der Stiftung Medienpädagogik Bayern.
 
28 950 Euro erhält die Stiftung, um ein geplantes Referentennetzwerk in Bayern aufzubauen. Die Schmiedeschule für medienpädagogische Experten ist dazu angehalten, Informationsveranstaltungen in ganz Bayern zu etablieren. Mit 10 000 Euro sollen die Landesmediendienste Bayern e.V. die Filmkiste fortführen, eine Sammlung an Filmen und Materialien für Kindergarten- und Vorschulkinder.
 
Die Gewinnspielsatzung war von der Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten im November 2008 auf den Weg gebracht und von den Gremien der 14 deutschen Medienanstalten einzeln genehmigt worden. Gesetzliche Grundlage für die Satzung ist der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Landesmedienanstalten ermächtigt, verbindliche Regelungen für Gewinnspiele aufzustellen und bei Verstoßen Bußgelder bis zu 500 000 Euro zu verhängen. [nn]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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