Medienwächter schreiben Drittsendezeiten für Sat.1 neu aus

1
67
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Derzeit muss Sat.1 unabhängigen Produktionsfirmen keine Drittsendezeiten zur Verfügung stellen, eine Gerichtsentscheidung hatte dem Privatsender die Streichung von Programmflächen Dritter ermöglicht. Doch nun haben die Medienwächter die entsprechenden Drittsendezeiten neu ausgeschrieben.

Nachdem Sat.1 lange Zeit seine Drittsendezeiten los war, könnte der Privatsender bald wieder zur Ausstrahlung entsprechender Programme verpflichtet werden. Wie die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) mitteilte, haben die zuständigen Medienwächter am Montag die Ausschreibung von Sendezeit für unabhängige Dritte im Programm des Privatsenders beschlossen.

Laut Rundfunkstaatsvertrag sind Privatsender mit einem durchschnittlichen Marktanteil von zehn Prozent verpflichtet, Drittanbietern Programmflächen zur Verfügung zu stellen. Obwohl Sat.1 unter diesem Schnitt liegt, zwingt seine Zugehörigkeit zur ProSiebenSat.1-Gruppe den Kanal zur Ausstrahlung von Drittsendezeiten.

Aufgrund einer Gerichtsentscheidung konnte der Privatsender dennoch lange Zeit die unabhängigen Programmflächen streichen. Sat.1 hatte gegen den Entscheid der LMK geklagt, die Drittsendezeiten für den Zeitraum zwischen Juni 2013 und Mai 2018 erneut an die Produktionsgesellschaften dctp und News Picture zu vergeben. Die Richter folgten in ihrer Entscheidung der Auffassung des TV-Senders. Ihre Entscheidung begründeten sie mit Fehlern, die der LMK bei der Vergabe der Zulassungsbescheide unterlaufen wären. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Medienanstalt, nachdem das Gericht die Rechtswidrigkeit der Zulassung festgestellt hat, nicht einfach über die vorliegenden Bewerbungsanträge neu entscheiden könnte. Vielmehr müsse ein komplett neues Verfahren durchgeführt werden, bei dem auch die bisherigen Bewerber ihre Anträge neu einreichen müssten.

Die ersten Schritt zur Einleitung eines neuen Verfahrens zur Vergabe der Drittsendezeiten im Programm von Sat.1 hat die LMK mit der Ausschreibung der unabhängigen Programmflächen nun in die Wege geleitet. So weist die Landesmedienanstalt daraufhin, dass es sich bei dem Verfahren um die Neuauswahl entsprechender unabhängiger Produzenten handelt. [kw]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

1 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 1 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum