Mehr Transparenz bei Telefon- und Internetverträgen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Kunden sollen in Zukunft mehr Informationen über Inhalte ihrer Telefon- und Internetverträge erhalten. Die entsprechende „Transparenzverordnung“ hat der Bundestag nun auf den Weg gebracht.

Telefon- und Internet-Anbieter müssen Kunden künftig umfassender und verständlicher über ihre Verträge informieren. Zudem erhalten die Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Auskunft über die tatsächlich geleisteten Übertragungsraten. Das sieht die „Transparenzverordnung“ der Bundesnetzagentur vor, die am Donnerstagabend vom Bundestag verabschiedet wurde.

Danach müssen die Unternehmen ihre Kunden noch vor Vertragsabschluss übersichtlich über wesentliche Vertragsinhalte aufklären. In der monatlichen Rechnung müssen zudem Details wie Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist aufgeführt werden.
 
Ferner sollen sich die Kunden ohne Aufwand darüber informieren können, welche Datenübertragungsrate im Vertrag vereinbart ist und welche Qualität tatsächlich geliefert wird. Die Anbieter sind damit auch verpflichtet, die Verbraucher auf Prüfungsmöglichkeiten wie das Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de hinzuweisen. [dpa/kw]

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3 Kommentare im Forum

  1. So lange die Internet-Provider an irgendeiner Stelle ihres nachgeschalteten Netzes Annahmen über die Nicht-Gleichzeitigkeit der Nutzung machen, können sie nur "bis zu" Angaben machen. Wenn an einem Outdoor DSLAM 50 Kunden mit 100 MBit/s angebunden sind, und der DSLAM ist nur mit 1 GBit/s Glasfaser angebunden, gibt es Probleme, wenn alle Kunden die 100 MBit/s sehr intensiv ausnutzen wollen - da würde eben eine 5 GBit/s Anbindung des Outdoor-DSLAMs gebraucht .... Ich habe ein 14 - jähriges Kind, einen 100 MBit/s Internet-Anschluss, und Amazon Prime. Die Fritzbox sagt, daß im vergangenen Monat 476951 MB übertragen wurden. Das sind im Durchschnitt 0,178 MB/s oder 1,42 MBit/s... Von daher nutze wir auf unserem Anschluss im Schnitt also nur 1,5 % der verfügbaren Kapazität ;-) Wenn die Internet - Provider diese Überbuchung von Kapazitäten nicht übertreiben, könnte ich mit "bis zu" Angaben gut leben. Wenn das "bis zu 16 MBit/s" aber regelmäßig abends zwischen 19:00 und 23:00 eher 1 MBit/s bedeutet, ist das inakzeptabel... Wenn TECHNISCH 16 MBit/s z.B. durch Leitungslängen nicht erreicht werden können, sollte das auch vorab gesagt werden.
  2. Genau, deine letzten zwei Punkte sind für mich das entscheidende. Ich habe einen bis 16 Mbit Anschluss ADSL. Real liegt an um ca. 5-5,5 Mbit, gerade zur "Prime Time" sagt der Wert immer wieder zusammen auf teilweise 384 kbit. Das ist für mich Etikettenschwindel und sollte auch klar vorab gesagt werden. Nicht das ich daran im Moment irgendwas ändern könnte, dann weiß ich aber was tatsächlich geht.
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