Mehr Zuständigkeit bei Aufsicht über Telemedien

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Saarbrücken – Die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) hat künftig ein waches Auge auf Betreiber von Telemedien, die im eigenen Bundesland ansässig sind. Dafür hat die politische Ebene gesorgt.

Geregelt ist die Übertragung dieser Aufgabe durch das saarländische Zustimmungsgesetz zur Änderungerung des neunten Rundfunkstaatsvertrages. Ausgenommen von dieser Regelung ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Dafür wird die LMS besonderes darauf achten, dass alle Bestimmungen über Impressum, Werbung und Sponsoring von den Anbietern eingehalten werden. Gleiches gilt für allgemeine Grundsätze eines Programms im Internet.

Betrachtet wird diese Entwicklung als Stärkung der Landesmedienanstalt. „Dazu hat sicher beigetragen, dass wir schon in der Vergangenheit im Bereich des Jugend- und Verbraucherschutzes im Internet erhebliche Fortschritte bei saarländischen Angeboten gemacht haben“, gab Dr. Gerd Bauer, LMS-Direktor bekannt.
 
Bisher beschäftigte sich die Medienanstalt im Internet vorrangig mit den Online-Auftritten regionale Hörfunkanbieter. Künftig fallen unter die Fittiche der saarländischen Medienwächter auch private Homepages. „Diese zusätzliche Aufsichtsfunktion wird die LMS konsequent im Interesse des Verbraucherschutzes wahrnehmen“, betonte Bauer. [ft]

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