Dresden/Karlsruhe – Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) sieht trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkgebühr Spielraum der Länder für niedrigere Beiträge.
„Die Rundfunkfreiheit nutzt nichts, wenn der Bürger die dafür anfallenden Kosten nicht mehr akzeptiert“, sagte Milbradt am Dienstag in Dresden. Zwar sei das Verfahren der jüngsten Erhöhung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht gestehe den Ländern aber grundsätzlich zu, vom Gebührenvorschlag der unabhängigen Gebührenkommission KEF auch nach unten abzuweichen, wenn die wirtschaftliche Lage angespannt sei.
Er wolle sich auch künftig dafür einsetzen, dass die Programmautonomie der Rundfunkanstalten gewährleistet und gleichzeitig die wirtschaftliche Situation der Bürger bei den Gebühren berücksichtigt werde, fügte Milbradt hinzu.
Die Richter entschieden am Dienstag, dass die jüngste Erhöhung der Rundfunkgebühr in Deutschland zu gering ausgefallen ist. Die jetzigen 17,03 Euro monatlich seien in verfassungswidriger Weise festgelegt worden. Das Gericht gab damit den Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio statt. [lf]
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