Münchner Gericht weist Qualcomm-Klage gegen Apple teilweise ab

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Patentklagen von Qualcomm gegen Apple in Deutschland sind weitgehend durchverhandelt. Der Chip-Konzern erstritt unterm Strich ein Verkaufsverbot für einige ältere iPhone-Modelle im Dezember – musste aber auch zwei Schlappen hinnehmen.

Apple hat in seinem festgefahrenen Patentstreit mit dem Chipkonzern Qualcomm einen Erfolg vor dem Landgericht München errungen. Der Konzern verletzt mit einer Suchfunktion früherer Betriebssysteme zumindest einen Teil der Qualcomm-Software-Patente nicht, wie der Vorsitzende Richter am Donnerstag verkündete. Qualcomm legt unterdessen bei dem im Dezember erstrittenen Verkaufsverbot für mehrere ältere iPhone-Modelle nach und will Apple zu einer härteren Umsetzung dieser einstweiligen Verfügung zwingen lassen.

In der Verhandlung am Donnerstag stritten die beiden Konzerne um die Suchfunktionen „Spotlight“ sowie „Siri & Suchen“. Qualcomm hatte geklagt, weil Apple damit aus seiner Sicht gegen vier seiner Patente verstieß. Bei zwei dieser Patente wies der Vorsitzende Richter die Klage ab. Bei den beiden anderen kündigte er an, dass weiter mündlich verhandelt werde. Eine vorläufige Einschätzung des Europäischen Patentamts müsse erst noch berücksichtigt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Qualcomm zeigte sich zufrieden damit, dass über diese Patente weiter verhandelt werden soll. Apple wiederholte den Vorwurf, dass Qualcomm mit den Patentverletzungsklagen von einem rechtswidrigen Geschäftsmodell ablenken wolle.

Das Münchner Landgericht verhandelt schon seit einem Jahr über den Patentstreit zwischen Apple und Qualcomm. Die beiden US-Konzerne prozessieren auch in den USA, China und Großbritannien gegeneinander. Apple wirft Qualcomm überhöhte Lizenzgebühren und unfairen Wettbewerb vor. Qualcomm verklagte Apple daraufhin vor vielen Gerichten – in Deutschland nicht nur in München, sondern auch in Mannheim – mit dem Vorwurf der Patentverletzung. In Mannheim setzte sich zuletzt Apple durch.

Im Dezember hatte das Münchner Gericht Apple indes in einem anderen Verfahren per einstweiliger Verfügung den Verkauf der iPhone-Modellreihen 7, 8 und X in Deutschland verboten und Qualcomm Schadenersatz wegen Patentverletzung zugesprochen. Damals ging es um eine Qualcomm-Technik, die den Stromverbrauch des Smartphones besser anpasst und so die Akkulaufzeit verlängert. Apple legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein.

Apple hatte im Dezember erklärt, dass während des Widerspruchsverfahrens in seinen eigenen Stores die iPhones 7 und 8 nicht verfügbar sein werden. Das iPhone X hatte Apple in seinem eigenen Angebot bereits durch das neue XS ersetzt. Dagegen würden alle Modelle bei Netzbetreibern und Resellern an 4300 Standorten verfügbar bleiben, hieß es damals. Das Landgericht verbot Apple vor zehn Tagen, diese Behauptung zu wiederholen, weil sie irreführend sei.

Qualcomm hatte stets darauf verwiesen, dass Apple in dem Urteil von Dezember auch verpflichtet worden sei, die Geräte aus allen Vertriebskanälen zurückzurufen. Nun seien vor dem Landgericht Anträge eingereicht worden, in denen Apple aufgefordert werde, das strikt umzusetzen, erklärte Qualcomm. Bei diversen Mobilfunk-Anbietern und Händlern waren die Geräte am Donnerstag weiterhin verfügbar. [dpa]

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