Berlin/München – Vor dem Landgericht Berlin ist heute das Urteil im Streit zwischen dem Medienkonzern von Rupert Murdoch und Premiere gegen den Namen der neue Satelliten-Plattform des Pay-TV-Senders verkündet worden.
In der heutigen Urteilsverkündung gaben die Richter bekannt, dass der Pay-TV-Anbieter weder den Begriff „Premiere Sky“ noch den Begriff „Premiere Sky GmbH“ verwenden dürfe. Zudem dürfen unter diesen Namen auch keine Programme verbreitet werden. Diese Entscheidung gelte sowohl für Nutzung in Deutschland als auch in Österreich, teilte die Pressesprecherin der Berliner Zivilgerichte, Katrin-Elena Schönberg, auf Anfrage des DIGITAL INSIDER mit.
Den Begriff „Sky“ hatte sich Murdochs Konzern für die Vermarktung in ganz Europa sichern lassen. Nachdem Premiere nun die Verbreitung von Unterhaltungsprogrammen über „Premiere Sky“ anstrebt, sah der Medienkonkurrent die Namensrechte verletzt.
Mehr Informationen rund um den Rechtsstreit und die Reaktion des Münchner Pay-TV-Senders können Sie in der aktuellen Ausgabe des DIGITAL INSIDER nachlesen. [ft]
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