N24-Bewerbung als Drittanbieter bei Sat.1 unzulässig

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die N24-Media-Bewerbung als Drittanbieter bei Privatsender Sat.1 ist nach Angaben des rheinland-pfälzischen Medienhüter (LMK) unzulässig, da der Sender den Kanal bereits mit Nachrichten beliefert.

N24 Media sei laut LMK aufgrund der bereits bestehenden Zusammenarbeit nicht unabhängig, berichtete das „Hamburger Abendblatts“ am Samstag. N24-Geschäftsführer Torsten Rossmann wolle nun sogar rechtliche Schritte prüfen, denn laut einer Bescheinigung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) sei N24 trotz der Programmzulieferungen unabhängig.

Im Moment beliefern DCTP und News and Pictures Sat.1 mit Inhalten. DieSendeplätze sind neuausgeschrieben worden, woraufhin sich sechsInteressenten beworben hätten. Rossmann wirft nach Angaben das Blattesder rheinland-pfälzischen Landeszentrale für Medien und Kommunikation(LMK) vor, schon vor der Ausschreibung der Sendeplätze, das Ziel zuverfolgen, an der derzeitigen Situation nichts zu ändern. EinLMK-Sprecher bestritt die Anschuldigungen gegenüber der Zeitung.
 
Da Sat.1 und RTL derzeit die marktstärksten Programme des privaten Fernsehens sind und somit einen hohen meinunsgbildenden Einfluss haben, sind die beiden Sender verpflichtet, Drittsendezeiten zu vergeben. Diese sind bei den Programmveranstaltern beliebt, da sie ihre Sendungen unabhängig von der Quote unterbringen können. Mit den Sendezeiten sollen die Programmanbieter einen Beitrag zur Vielfalt in den Bereichen Kultur, Bildung und Information leisten. [js]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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