NDR legt Widerspruch gegen Focus-Verfügung ein

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Hamburg – Der NDR wird gegen die von dem Focus-Redakteur Josef Hufelschulte vor dem Landgericht Hamburg erwirkte Gegendarstellungsverfügung an das Fernsehmagazin „Panorama“ Widerspruch einlegen.

Hufelschulte war zuvor mit mehreren Versuchen, eine Gegendarstellung zu erreichen, gescheitert. Darüber hinaus ist Herr Hufelschulte mit zwei Ordnungsmittelanträgen gegen den NDR vor dem Landgericht München erfolglos geblieben. Wie DIGITAL FERNSEHEN zuvor berichtete, weist der Focus-Redakteur die Darstellung eines Beitrags des Programms „Zapp“ zurück und hatte eine einstweilige Verfügung vor dem Münchener Landgericht erwirkt sowie die Ausstrahlung einer Gegendarstellung gefordert.

Schon mit der Pressemitteilung vom 2. Juli 2007 hatte der NDR berichtet, dass die Staatsanwaltschaft München zwei Ermittlungsverfahren in der „Focus-Affäre“ ergebnislos eingestellt hatte, da kein hinreichender Tatverdacht vorhanden gewesen sei, und letztlich Aussage gegen Aussage stehe. Die Staatsanwälte hatten sowohl gegen Josef Hufelschulte wegen des Verdachts der Erpressung als auch gegen den Privatdetektiv Werner Mauss wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung ermittelt.
 
Der Grund für beide Ermittlungsverfahren war laut NDR-Angaben ein Aktenhandel, bei dem der Focus-Redakteur Hufelschulte von dem Privatdetektiv Werner Mauss 4000 Euro erhalten hatte. Damit habe Mauss erreichen wollen, dass eine vertrauliche Aussage von ihm bei deutschen Sicherheitsbehörden nicht veröffentlicht werde. Diese Aussage soll der Illustrierten „Focus“ von einem Nachrichtenhändler angeboten worden sein.
 
Nach Bekanntwerden der Affäre zeigte Werner Mauss den Focus-Redakteur Hufelschulte wegen Erpressung an. Hufelschulte reagierte mit einer Anzeige wegen „falscher Verdächtigung“. Aus seiner Sicht habe es sich bei dem Aktenhandel um eine Art Gefälligkeit gehandelt: Er habe Mauss quasi geholfen, die Aussage „vom Markt zu kaufen“, außerdem habe sich Focus schon vorher entschlossen, die Aussage nicht zu veröffentlichen. [lf]

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