Neue Clearingstelle soll gegen Raubkopierer vorgehen

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Hacker Symbolfoto; Bild: © Amir Kaljikovic - Fotolia.com
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Urheber sollen sich gegen Internetplattformen, die urheberrechtlich geschützte Filme oder Musik systematisch illegal anbieten, über eine neue Anlaufstelle zur Wehr setzen können. Dazu wurde eine Clearingstelle mit dem Ziel eingerichtet, solche Webseiten leichter sperren zu können.

Am Donnerstag hat die Stelle die Sperrung eines Streamingportals veranlasst, weil dort Inhalte angeboten worden seien, die gegen das Urheberrecht verstoßen, teilte die Bundesnetzagentur in Bonn mit. Mit einer so genannten Domain-Name-System-Sperre (DNS-Sperre) können Provider nun den Zugriff auf eine solche Seite für ihre Kunden beschränken. Die Bundesnetzagentur teilte weiter mit, die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) sei eine gemeinsame Initiative von betroffenen Unternehmen, Branchenverbänden und Internetzugangsanbietern. Die Bundesnetzagentur selbst gehört nicht zu der Stelle, ist aber in das Verfahren einer Sperre eingebunden: Sie muss vorher prüfen, ob bestimmte Voraussetzungen dafür vorliegen – es geht speziell um den Bereich Netzneutralität.

„Die Clearingstelle schafft ein effizientes und zügiges Verfahren, um strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten sperren zu lassen“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Das neue Verfahren hilft, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden, auf die Rechteinhaber bislang angewiesen sind. Die Bundesnetzagentur leistet ihren Beitrag, um die Vorgaben zur Netzneutralität zu sichern.“ Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hatte zuerst über die neue Clearingstelle berichtet.

Nachverfolgung meist schwierig

Strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten sind solche, deren Geschäftsmodell auf massenhafte Urheberrechtsverletzungen ausgerichtet ist. Ein Beispiel: Filme können massenhaft von Nutzern illegal angesehen werden. Die Anbieter verfügen nicht über die notwendigen Streaminglizenzen, Urheber und Streamingportale werden so benachteiligt, und ihnen entgehen Einnahmen. Die illegalen Seiten erzielen zugleich selbst Werbeerlöse.

Laut Netzagentur fehlten Rechteinhabern bislang effiziente Zugriffsmöglichkeiten, um gegen Betreiber von Webseiten vorzugehen, die das Urheberrecht systematisch verletzen. Ein Problem sei auch, dass die illegalen Streamingseiten häufig aus nicht-europäischen Ländern betrieben werden, die eine behördliche Zusammenarbeit verweigerten.

Der Digitalverband Bitkom war Mitinitiator der Clearingstelle. Geschäftsleiterin Susanne Dehmel sagte: „Das Risiko für Verbraucher, auf solche urheberrechtsverletzenden Inhalte zu stoßen, wird sich damit deutlich reduzieren.“ Internetnutzer könnten sich so sicherer im Netz bewegen. „Das gilt auch für Eltern, die sich sorgen, dass ihre Kinder eventuell illegale, urheberrechtsverletzende Inhalte aus dem Netz herunterladen könnten.“

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16 Kommentare im Forum

  1. Der Kampf gegen "Raubkopien" lässt sich nur durch gute Angebote lösen. Früher wurden auch viele MP3 illegal runtergeladen, dank Spotify und Co. sind die meisten nun "ehrliche" Konsumenten. Warum? Weil es für 9,99€ eine Flatrate gibt, welche sich durch 2-3 Mitglieder sogar auf lächerlich 3-4€ pro Person drücken lassen. Da lohnt sich das kopieren nicht mal. Netflix und Co. ist schon mal ein Anfang in die richtige Richtung. Raubkopien wird es immer geben, sowohl im Jahr 2021 als auch im Jahr 2030. Anstatt so viel Geld unnötig zu verbrennen, sollte man es besser in gute Angebote investieren. Der Kampf gegen Raubkopien lässt sich genau so wenig gewinnen, wie der Kampf gegen Drogen.
  2. Was ist der Unterschied zwischen Mediacontent und Drogen? Bei Mediacontent wird keine Wirkung versprochen.
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