Neue Gewinnspielsatzung abgesegnet: Schärfere Regeln für TV und Radio

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Stuttgart – Die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten ist in Kraft. Damit gelten ab sofort neue und schärfere Regeln für Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen im deutschen Fernsehen und im Radio.

Wie die Kommission für Zulassung auf Aufsicht der
Landesmedienanstalten (ZAK) heute mitteilt, soll die neue Satzung mögliche Täuschungen bei Gewinnspielen ausschließen, die Transparenz der Spielabläufe erhöhen und damit den Verbraucherschutz stärken. „Die Sender hatten in den letzten Monaten Zeit, ihre Gewinnspielsendungen auf die neue Satzung hin zu optimieren. Um es klar zu sagen: Nur noch die Spiele, die auf dem Fairplay-Grundsatz basieren, haben in Zukunft eine Chance“, so der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich.

Die ZAK hatte in ihrer Februar-Sitzung allein 33 Verstöße bei Gewinnspielsendungen aus dem letzten halben Jahr beanstandet. Auf Grund der alten Gesetzeslage konnten keine Bußgelder oder andere wirksame Maßnahmen verhängt werden. „Nachdem die Selbstverpflichtungserklärungen der Sender in der Vergangenheit nicht wirklich gegriffen haben, gibt uns die neue Satzung jetzt die Möglichkeit zu echten Sanktionen“, erklärt der ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, Prof. Dr. Norbert Schneider.
 
„Die Experten der Landesmedienanstalten werden in den nächsten Wochen intensiv die Programme der privaten Sender auf die Einhaltung der neuen Regeln hin überprüfen“, kündigt ZAK-Vorsitzender Thomas Langheinrich an.
 
Grundsätzlich wird in der neuen Satzung zwischen Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen unterschieden, für die unterschiedliche Regelungen gelten. So können an Einzel-Gewinnspielen im Radio und im Fernsehen auch Jugendliche ab 14 Jahren teilnehmen. Für Gewinnspielsendungen im Radio und Fernsehen gelten strengere Regeln, hier ist eine Teilnahme erst ab 18 Jahren erlaubt. Die einzelnen Call-In-Sendungen dürfen pro Rätselfrage nicht länger als drei Stunden dauern. Mindestens alle 30 Minuten muss ein Anrufer durchgestellt werden. Die Sendungen müssen nach klaren, für die Nutzer nachvollziehbaren und verständlichen Regeln ablaufen.
 
Irreführung ist untersagt, die Teilnahmebedingungen müssen alle 15 Minuten eingeblendet werden. Die Lösungen müssen in einem jedermann leicht zugänglichen Lexikon nachschlagbar sein. Für Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen gilt ein Höchsteinsatz von 50 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz und für Mobilfunk, wie dies bereits im Rundfunkstaatsvertrag geregelt ist. Bei Missachtung der Vorschriften drohen den Veranstaltern Bußgelder bis zu 500 000 Euro.
 
Die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten gilt für private Radio- und Fernsehsender. Eine entsprechende Regelung für öffentlich-rechtliche Sender steht noch aus. „Im Sinne der Gleichbehandlung von Programmveranstaltern wäre es zu begrüßen, wenn ARD und ZDF entsprechende Regelungen unverzüglich realisieren würden“, mahnt ZAK-Vorsitzender Thomas Langheinrich. „Wir gehen davon aus, dass auch ARD und ZDF ähnlich hohe Anforderungen an den Verbraucherschutz haben wie die Landesmedienanstalten und sich darum an unserer Satzung orientieren.“
 
Die Gewinnspielsatzung war von der Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten im November 2008 auf den Weg gebracht und von den Gremien der 14 deutschen Medienanstalten in den vergangenen Monaten einzeln beschlossen worden. Gesetzliche Grundlage für die Satzung ist der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Landesmedienanstalten ermächtigt, verbindliche Regelungen für Gewinnspiele aufzustellen und bei Verstoßen Bußgelder bis zu 500 000 Euro zu verhängen. [cg]

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12 Kommentare im Forum

  1. AW: Neue Gewinnspielsatzung abgesegnet: Schärfere Regeln für TV und Radio "Die einzelnen Call-In-Sendungen dürfen pro Rätselfrage nicht länger als drei Stunden dauern. Mindestens alle 30 Minuten muss ein Anrufer durchgestellt werden. Die Sendungen müssen nach klaren, für die Nutzer nachvollziehbaren und verständlichen Regeln ablaufen. Irreführung ist untersagt, die Teilnahmebedingungen müssen alle 15 Minuten eingeblendet werden." Das ist doch ein Witz! So kann diese Abzocke wohl in Ruhe weiter laufen. Die angegebenen Zeiten sind völlig und eindeutig zu lang! Das beste wäre wohl, solche Sendungen ganz verschwinden zu lassen.
  2. AW: Neue Gewinnspielsatzung abgesegnet: Schärfere Regeln für TV und Radio ich verstehe auch nicht, wo da der Unterschied zu den Regeln bisher besteht. Ein einziges Rätsel über 3 Stunden mit gerade mal 6 durchgestellten Anrufen. Bravo, das öffnet Betrug weiter Tür und Tor. Man muss bei youtube mal spaßeshalber nach 9live suchen. Was man da zu sehen bekommt, ist echt erschreckend.
  3. AW: Neue Gewinnspielsatzung abgesegnet: Schärfere Regeln für TV und Radio Was ich nicht nachvollziehen kann ist, dass Lottospielen im Internet verboten wird und dieser Mist erlaubt bleibt. Wo ist wohl die Sucht- und Betrugsgefahr höher?
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