Novellierung des WDR-Gesetzes begrüßt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Köln – Mit der Novellierung des WDR-Gesetzes hat sich der Rundfunkrat in seiner jüngsten Sitzung in Köln befasst.

Das Gesetz war am 25. November 2004 vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedet worden und ist am 18. Dezember 2004 in Kraft getreten. Rundfunkratsvorsitzender Reinhard Grätz zeigte sich zufrieden mit der neuen Fassung des WDR-Gesetzes. Dies gelte beispielsweise für das Thema Online und die programmbezogenen Mediendienste sowie die nunmehr vom WDR zu entwickelnden Programmleitlinien, die dem Rundfunkrat vorzulegen seien. Dadurch wüchsen dem Gremium neue Kompetenzen zu und seine Rolle als Vertreter der Allgemeinheit werde insgesamt gestärkt.
 
Mit der neu beim WDR einzurichtenden Publikumsstelle sei „ein guter Kompromiss“ gefunden worden, so Grätz. Einhellig wurde im Gremium außerdem begrüßt, dass im Programmauftrag nun auch gesetzlich festgehalten ist, was im WDR ohnehin seit Jahren geleistet wird: im Programm dem Prozess der europäischen Integration und der im Sendegebiet lebenden Menschen mit Migrationshintergrund Rechnung zu tragen. „Dies ist seit langem ein besonderes Anliegen des Rundfunkrats,“ so der Vorsitzende. [fp]

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