NRW TV: WAZ-Beteiligung „medienrechtlich unbedenklich“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Düsseldorf – Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hält die geplante Beteiligung der WAZ (Westdeutsche Allgemeine Zeitungsverlagsgesellschaft E. Brost & J. Funke GmbH u. Co. KG) an dem landesweiten Sender NRW TV medienrechtlich für unbedenklich.

Dies bestätigte eine Sprecherin der Landesanstalt für Nordrhein-Westfalen gegenüber DIGITAL FERNSEHEN. Demnach verfügt die WAZ über keine vorherrschende Meinungsmacht im Verbreitungsgebiet. Dies stellte die Medienkommission der LfM NRW laut eigenen Angaben in ihrer Sitzung am 20. Juni in Düsseldorf fest.

NRW.TV habe der LfM eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse angezeigt. Danach soll die WAZ 24,9 Prozent an der „NRW TV Fernsehen aus Nordrhein-Westfalen GmbH & Co. KG“ übernehmen – die restlichen Anteile hielten die Nema Holding GmbH (16,98 Prozent), die Kuhlo Holding GmbH (37,55 Prozent) und der Geschäftsführer von NRW.TV Ralf G. Neumann (20,57 Prozent).
 
An der Komplementär-GmbH, die sich mit Einlagen an der KG beteiligt, übernehme die WAZ 24,8 Prozent – hier würden die übrigen Anteile die Nema Holding GmbH und die Kuhlo Holding GmbH (beide mit je 37,6 Prozent) halten. [ar]

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