Nur Bafög-Studenten von Rundfunkgebührenpflicht befreit

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Studenten, die ihren Lebensunterhalt über einen Studienkredit finanzieren, müssen anders als Bafög-Empfänger Rundfunkgebühren zahlen, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden.

Damit scheiterte eine Studentin aus Gießen mit ihrer Klage. Sie hatte sich im Vergleich zu Bafög-Empfängern ungerecht behandelt gefühlt. Bafög-Empfänger sind von der Gebührenpflicht befreit. Entscheidend für eine Befreiung sei nicht, dass jemand nur ein geringes Einkommen hat. Entscheidend sei, dass er eine staatliche Sozialleistung bekommt, entschied der 6. Senat. Die Studentin sei auch kein Härtefall.

Voraussichtlich ab 2013 soll das neue Gebührenmodell eingeführt werden. Die Rundfunkgebühren werden dann nicht mehr in Abhängigkeit von Empfangsgeräten erhoben, sondern jeder Haushalt muss pauschal eine Gebühr bezahlen (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). In den kommenden Wochen müssen noch mehrere Landtage über den neuen Rundfunkstaatsvertrag abstimmen. [dpa/su]

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3 Kommentare im Forum

  1. AW: Nur Bafög-Studenten von Rundfunkgebührenpflicht befreit Finde ich ungerecht, das Studenten von den Gebühren befreit werden. Hartz 4-Empfänger haben z.T. noch weniger Geld und sollen die Zwangsbebühren bezahlen.
  2. AW: Nur Bafög-Studenten von Rundfunkgebührenpflicht befreit das stimmt net alg 2 bezieher können sich auch von der gez befreien lassen zurm jeden alg2 beschied liegt eine bescheinigung bei also rede net so ein mist
  3. AW: Nur Bafög-Studenten von Rundfunkgebührenpflicht befreit Studenten müssen generell von der GEZ befreit werden, egal wie viel Geld sie zur Verfügung haben. Studenten zahlen per se bereits GEZ durch ihre Studiengebühren. Von diesen Geldern zahlen alle Universitäten und Fachhochschulen bereits Unmengen an GEZ Gebühren, für den Fernseher im Hörsaal. Natürlich auch für jeden Computer in der Verwaltung und denen, die für die Studierenden zur Verfügung stehen.
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