Offener Streit um Wettverbot im TV

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Frankfurt/München – Das Deutsche Sport Fernsehen (DSF) wirft Bayerns Regierung Verlogenheit und Verfassungsbruch vor.

Das Deutsche Sportfernsehen (DSF) wirft der bayerischen Staatsre- gierung vor, „unter dem Deckmantel der Suchtprävention“ das staatliche Wettmonopol aufrechtzuerhalten.

„Um Suchtprävention geht es schon lange nicht mehr“, sagte DSF-Geschäftsführer Rainer Hüther der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Samstagausgabe). Hüther drohte mit dem Wegzug des Senders aus München, da die Staatsregierung die Ausstrahlung von Werbespots privater Sportwetten-Anbieter verbieten will. „Die Standortpolitik der bayerischen Landesregierung erinnert mich derzeit mehr an Vertreibungspolitik“, kritisierte Hüther. Er fügte hinzu: „Hier geht es um einseitige fiskalische Interessen und sonst gar nichts.“
 
Der DSF-Geschäftsführer warf dem Freistaat auch einen Verstoß gegen die Verfassung vor. Die Staatsregierung umgehe derzeit die eigentliche Aufsichtsbehörde, die Bayerische Landesmedienanstalt, und übe direkt Druck auf den Sender aus, um dessen Programm zu verändern. „Das ist ein grundgesetzwidriger Eingriff“, betonte Hüther.

Er widersprach der Darstellung, nach dem Urteil des Bundesverfassungs- gerichts Ende März seien private Wettanbieter vom Markt auszu- schließen. Genau das besage das Urteil nicht. „Deshalb können wir nicht erkennen, dass es eine eindeutige Rechtsgrundlage dafür gibt, diese Werbung zu untersagen“, betonte Hüther.
 
Er bezeichnete es als einen „eklatanten Standortnachteil“, sollte das DSF im Gegensatz zum Konkurrenten Eurosport keine Werbung für private Sportwetten machen dürfen. Es gebe daher „massive“ Überlegungen zu einen Umzug, und es lägen bereits „mehrere schriftliche Angebote von anderen Ländern vor“.
 
Auslöser für die vielen Spekulationen war ein Bundesverfassungs- gerichtsurteil vom März, welches den Wettanbietermarkt gehörig durcheinander gewirbelt hat. Das BVerfG hatte entschieden, dass das staatliche Wettmonopol von Oddset verfassungswidrig ist. Nun muss der Gesetzgeber neue Regelungen schaffen, die in zwei Richtungen gehen könnten. Entweder bleibt das Wettmonopol beim Staat, dann muss dies aber zur Verringerung der Spielsucht beitragen, was das Oddset-Modell bisher nach Ansicht der Richter keineswegs tut. Oder aber der Sportwettenmarkt muss privatisiert werden. (ddp-bay/fr)[lf]

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