Organisation der Medienanstalten wird gebündelt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die insgesamt 14 Landesmedienanstalten bekommen eine gemeinsame Geschäftsstelle in Berlin. Ziel der gemeinsamen Geschäftsstelle soll gebündelte Koordination von bundesweiten Angelegenheiten sein. Auch die Organisation der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) soll so verbessert werden.

Die Gesamtkonferenz der Medienanstalten hat am Mittwoch über eine zukünftige Struktur ihrer Zusammenarbeit entschieden. Wie nach der Sitzung mitgeteilt wurde, soll zur besseren Koordination von bundesweiten Angelegenheiten im privaten Rundfunk im September 2013 eine gemeinsame Geschäftsstelle ins Leben gerufen werden. Insgesamt 26 Mitarbeiter sollen ab diesem Zeitpunkt die gemeinsamen Belange der 14 Landesmedienanstalten koordinieren und organisieren. Der Sitz der Zentrale soll in Berlin sein.

„Die Medienanstalten erweisen sich mit dieser Reform als zukunftsfähig“, schätz der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Thomas Fuchs, die Reform ein. Die Voraussetzungen für Einheitlichkeit der medienrechtlichen Entscheidungen von bundesweiter Relevanz sowie für eine gemeinsame Positionierung in Kernthemen und für nachhaltige Synergien würden so geschaffen sein, führt Fuchs weiter aus. Auch der Vorsitzende der Gremienvorsitzendenkonferenz, Winfried Engel, schätzt den Wert der Entscheidung als hoch ein: „Die Gemeinschaft wird gestärkt, ohne die Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten zu beschneiden“, fasst er den Entschluss kurz und prägnant zusammen.
 
Ein Schwerpunkt der Beratungen zur Entscheidungsfindung war der Jugendmedienschutz, der in Form der Kommision für Jugendmedienschutz (KJM) den Landesmedienanstalten unterliegt. Zukünftig sollen nun auch die Organisationskompetenzen der KJM in Berlin gebündelt werden. Die Inhaltliche Kompetenz der KJM-Mitglieder soll dabei noch stärker in die Entscheidungen einbezogen werden. Dazu erhält jedes der zwölf Mitglieder der Kommission einen eigenen Themenschwerpunkt, wie es beispielsweise Telemedien, Glücksspiel oder Online-Spiele sind. Die KJM bleibt aber auch weiterhin alleine für Jugendschutzfragen zuständig. [hjv]

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