Piraten: Wohngemeinschaftsanlagen von Urhebervergütung ausnehmen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die umstrittene Urheberrechtsgebühr für die Einspeisung von TV-Programmen in Kabelnetze steht derzeit auf dem politischen Prüfstand. Die Piratenpartei macht sich nun dafür stark, dass Wohngemeinschaftsanlagen von dieser Vergütungspflicht befreit werden.

Die Piratenpartei strebt in der Debatte um eine Reform des Urheberrechts eine Änderung des Paragrafen 20b im Urheberrechtsgesetz, der die Kabelweitersendung regelt, an. In dem am 20. September veröffentlichten Gesetzesentwurf der Piraten aus dem Landesverband Nordrhein-Westfalen soll dem Paragrafen 20b ein dritter Absatz hinzugefügt werden, der Wohngemeinschaftsanlagen von der Vergütung für die Kabelweitersendung ausnimmt. Als Begründung führt die Partei in dem 92-seitigen Papier an, dass man Wohngemeinschaftsanlagen nicht wie „Sendeunternehmen oder Anstalten zur Weiterleitung von Kabelsendungen“ behandeln kann.

„Der Unterschied zum Betrieb einer Wohngemeinschaftsanlage dürfte offensichtlich sein“, sagt Daniel Neumann, einer der Mitgestalter des Entwurfs und Verfasser des Abschnitts zum Urheberrecht im Parteiprogramm der Piraten, gegenüber dem DF-Schwesternmagazin DIGITAL INSIDER. Lesen Sie in der nächsten Ausgabe, welche weiteren Änderungen am Urheberrecht Neumann im Interview mit DIGITAL INSIDER aufzählt und was er von den Bestrebungen der anderen Parteien zu diesem Thema hält. [mh]

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3 Kommentare im Forum

  1. AW: Piraten: Wohngemeinschaftsanlagen von Urhebervergütung ausnehmen Piraten: Wohngemeinschaftsanlagen von Urhebervergütung ausnehmen.... und dafür ein eBook-Zwangsabo für Bücher von J. Schramm, M. Weisband, J. Ponader und Ch. Lauer.
  2. AW: Piraten: Wohngemeinschaftsanlagen von Urhebervergütung ausnehmen Und hier zeigt sich wieder eine Perversität im Urheber(un)recht. Im Gegensatz zu anderen Urhebern (mit Hilfe der Abzocker Anwälte) hat die Dame von der PP die Nutzer nicht abmahnen lassen.
  3. AW: Piraten: Wohngemeinschaftsanlagen von Urhebervergütung ausnehmen Wie auch? An den 'Täter' wäre man eh nicht so leicht gekommen und ein DMC Act gegen Dropbox ist zielführender. Andere Verlage hätten in dieser Situation auch nicht abgemahnt.
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