Piratenkarten-Händler verurteilt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Das Landgericht München hat vergangene Woche nach einem jahrelangen Tauziehen ein wichtiges Urteil in Sachen Pay-TV-Piraterie gefällt.

Angeklagt waren zwei Männer, die im Besitz von gefälschten Pay-TV-Smartcards waren. Mit diesen Karten konnte nicht nur die Programme von Premiere, sondere auch viele weitere in- und ausländische Aboprogramme illegal entschlüsselt werden. Das Urteil: Ibrahim Bas (35) wurde wegen „Fälschung beweiserheblicher Daten“ zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die gegen Zahlung von 1500 Euro Geldbuße zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der mitangeklagte Mario A. (33), der nach unseren Informationen lediglich zwei Piratenkarten weiterverkauft haben soll, kam wegen Geldwäsche mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 150 Euro davon. Außerdem muss er nach DF-Informationen einen Teil der Anwalts- und Gerichtskosten tragen.
 
Das Amtsgericht hatte die beiden im März vergangenen Jahres in erster Instanz aus rechtlichen Erwägungen noch freigesprochen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Vor dem Landgericht legten die beiden über ihre Verteidiger Daniel Peter und Alexander Deichstetter ein Geständnis ab.
 
Ibrahim Bas saß wegen dieser Angelegenheit bereits mehrere Wochen in Untersuchungshaft und ist im Sat-Bereich weiterhin sehr aktiv. Bas soll bereits vier Vorstrafen haben, für ihn fiel das Urteil besonders glimpflich aus. Zuletzt soll er 2002 wegen fingierter Autounfälle zu 22 Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden sein. [fp]

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