München/Düsseldorf – Wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens und Verstoßes gegen das Irreführungsverbot ist der Bezahl-TV Sender Premiere vom Landgericht München zur Einstellung seines aktuellen Werbespots verpflichtet worden. Premiere ändert den Spot jetzt ab.
Eine dementsprechende Einstweilige Verfügung gegen den aktuellen Premiere-Spot hatte der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) erwirkt, weil die beworbenen Filme „Fluch der Karibik II“ und „Der Teufelträgt Prada“ nicht zuerst bei Premiere, sondern im Kino und dann auf DVD zu sehen sind.
Das Münchener Landgericht entschied, dass Premiere mit diesem Spot gegen dasIrreführungsverbot des § 5 UWG, als auch gegen das allgemeine Verbotwettbewerbswidrigen Verhaltens gemäß § 3 UWG verstoßen hat.
„Auch wenn sich Premiere eine andere Realität wünscht – Fakt ist,dass Filmhighlights nach ihrer Verwertung im Kino als erstes imVideo- und DVD-Handel erhältlich sind und in der Regel erst deutlich danach im Pay-TV angeboten werden“, erklärte Hans-Peter Lackhoff, Vorstandssprecher des IVD nach der Urteilsverkündung.
Auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN erklärte ein Premiere-Sprecher, dass man keinen Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen wird. „Wir tun derzeit alles mögliche, um den Spot aus dem Programm zu nehmen“, kündigte der Premiere-Sprecher an. Ob dies jedoch ohne Ausnahme gelingt, ist zu bezweifeln, da solch eine Änderung in der Programmierung ein aufwändiger Prozess ist.
„An unserer allgemeinen Mediaplanung ändert sich deswegen nichts“, ließ der Premiere-Sprecher wissen. Auch habe diese Entscheidung keine große Relevanz für Premiere, da der Spot nächste Woche sowieso pausiert hätte. „Wir sind jetzt dabei, den Spot anzupassen“, so der Premiere-Sprecher. Danach dürfte die leicht abgeänderte Version mit dem Hinweis, dass Premiere die Filme als erster „im Fernsehen“ zeigt, wieder auf Sendung gehen. [lf]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com